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Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen
(ACK) In Bonn

 

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Präambel

 

Artikel 1: Aufgaben der ACK Bonn

 

Artikel 2: Mitgliedschaft

 

Artikel 3: Organe

 

Artikel 4: Die Vollversammlung

 

Artikel 5: Der Vorstand
 

Artikel 6: Finanzen

 

Artikel 7: Änderung der Satzung

 

 

 

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Bonn

Satzung vom 18. Februar 2010

 

Präambel


Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Bonn (ACK Bonn) versteht sich als Gemeinschaft von Kirchen, die sich im Namen des Herrn Jesus Christus um ein gemeinsames Zeugnis und einen gemeinsamen Dienst bemühen, im Wissen um das Wort des Herrn „...dass alle eins seien“ (Joh 17,21). Die der ACK Bonn angehörenden Kirchen und  kirchlichen Gemeinschaften bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten danach, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie zur Ehre Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes berufen sind.

Durch die Mitgliedschaft in der ACK Bonn wird die Selbständigkeit jedes einzelnen Mitglieds in Bekenntnis und Lehre, im Leben und in der Ordnung sowie in der Wahrnehmung eigener Anliegen nicht berührt. Vielmehr erkennen die Mitglieder diese Eigenständigkeit  an und versuchen, im gemeinsamen Tun  das jeweils andere Verständnis zu achten, damit der Partner um des einen Herrn willen nicht in seiner Gewissensüberzeugung verletzt wird.

 

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Artikel 1: Aufgaben der ACK Bonn

 

(1)  Entsprechend der Präambel pflegen und fördern die Mitglieder ökumenische Aktivitäten.

Neben einzelnen Aktivitäten ist das Gebet für einander oberstes Anliegen.

 

(2)  Einzelne Aufgaben sind z.B.:

- Ökumenische Gottesdienste und Gebete

- Das Hören auf die Heilige Schrift als Quelle zur Vertiefung des Glaubens (Bibelstunden, ökumenische Arbeitskreise u.a.)

- Theologische Gespräche, die das gegenseitige Verstehen der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften fördern

- Vorbereitung und Durchführung ökumenischer Veranstaltungen

- Kontakte und Gespräche mit Presbyterien, Kirchenvorständen, Pfarrgemeinderäten und Gemeindevorständen

- Zeugnis und Dienst im gemeinsamen Suchen des Menschen, z.B. Begleitung konfessionsverbindender Ehen

- Ökumenische Bildungsarbeit

- Kirchliche Kontakte im Rahmen der Städtepartnerschaft Bonn – Oxford

- Ökumenische Öffentlichkeitsarbeit

 

(3) Die ACK Bonn  soll im Kontakt mit überregionalen Initiativen den weltweiten ökumenischen Dialog für die Arbeit in Bonn fruchtbar machen.

 

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Artikel 2: Mitgliedschaft

 

Mitglieder in der ACK Bonn können alle Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften in der Stadt Bonn werden. Weitere Kriterien für die Aufnahme als neues Mitglied sind als Anlage der Satzung beigefügt.

Die Aufnahme neuer Mitglieder bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder.

Kirchen und kirchliche Gemeinschaften, die eine volle Mitgliedschaft nicht oder noch nicht eingehen wollen bzw. die Aufnahmekriterien noch nicht erfüllen, können mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder durch die Vollversammlung als Gäste aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die Präambel anerkennen.


Mitglieder sind derzeit:

Alt-Katholische Kirche

American Protestant Church

Die Heilsarmee

Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten, Gemeindezentrum Mittelstrasse)

Evangelische Kirche im Rheinland

Evangelisch-methodistische Kirche

Frankophone evangelische Gemeinde

Freie Christengemeinde Bonn (Pfingstgemeinde Centrum Lebendiges Wort)

Griechisch-Orthodoxe Kirche

Kirche von England (Anglikanische Kirche)

Mennoniten

Niederländische evangelische Kirche

Römisch-katholische Kirche

Selbständige Evangelisch-lutherische Kirche (SELK)

Weltweite Kirche Gottes

 

Gast: Evangelisch-freikirchliche Gemeinde (Baptisten, Begegnungskirche Bonn)

 

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Artikel 3: Organe

 

Organe der ACK Bonn sind

- die Vollversammlung

- der Vorstand

 

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Artikel 4: Die Vollversammlung

 

(1)  Die Vollversammlung berät und  beschließt über ökumenische Aktivitäten, die  

von der ACK Bonn ausgehen sollen. Sie tritt jährlich mindestens dreimal zusammen.  Zur Vollversammlung wird mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen. Die Vollversammlung  ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder vertreten sind.

 

(2)  Gäste können mit Zustimmung der Vollversammlung zugelassen werden.

 

(3)  Die Mitglieder entsenden folgende Zahl an Delegierten:

Alt-Katholische Kirche : 2

American Protestant Church: 1

Die Heilsarmee: 1

Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten), GMZ: 2

Evangelische Kirche im Rheinland: 6

Evangelisch-methodistische Kirche: 1

Frankophone evangelische Gemeinde: 1

Freie Christengemeinde Bonn (Pfingstgemeinde CLW): 1         

Griechisch-Orthodoxe Kirche: 2

Kirche von England (Anglikanische Kirche): 1

Mennoniten: 1

Niederländische evangelische Kirche: 1

Römisch-katholische Kirche: 8

Selbständige Evangelisch-lutherische Kirche: 1

Weltweite Kirche Gottes: 1

 

(4)  Die Delegierten werden von ihren Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften  benannt.

 

(5)  Beschlüsse sollen nach Möglichkeit einmütig gefasst werden. Bei Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit der Delegierten, soweit in der Satzung  keine andere Mehrheit vorgesehen ist

 

(6)        Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte für zwei Jahre die Vorsitzende/den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder des Vorstands. Zeitgleich wählt sie für zwei Jahre die Kassenführerin/  den Kassenführer und die Kassenprüferin / den Kassenprüfer. Wiederwahl ist möglich.

 

(7)  Die Vollversammlung entlastet Vorstand und Kassenführerin / Kassenführer.

 

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Artikel 5: Der Vorstand

 

Der Vorstand setzt sich zusammen aus der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Mitgliedern, die die Vollversammlung für zwei Jahre aus ihrer Mitte wählt. 

Der Vorstand bereitet die Sitzungen und die zu fassenden Beschlüsse der Vollversammlung vor. Er führt die gefassten Beschlüsse aus. Er vertritt die ACK Bonn nach außen.

Der Vorsitzende / die Vorsitzende leitet die Vollversammlung. Delegation ist zulässig.

 

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Artikel 6: Finanzen

 

Die Mitglieder der ACK Bonn kommen für die notwendigen Ausgaben auf.

Die Ausgaben werden durch Beiträge der Mitglieder gemäß der Beitragsordnung in der jeweils gültigen Fassung und durch Spenden finanziert. Änderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder

Der Kassenführer/die Kassenführerin legt in der ersten Vollversammlung eines jeden Jahres einen Rechenschaftsbericht über das vergangene Jahr vor.

Die Vollversammlung führt die Aufsicht über die Finanzen der ACK Bonn.

Die ACK Bonn unterhält ein Girokonto. Unterschriftsberechtigung haben der / die amtierende Vorsitzende und die Kassenführerin / der Kassenführer. Jeder von beiden ist für sich unterschriftsberechtigt.

 

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Artikel 7: Änderung der Satzung

 

Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der ACK Bonn.

 


(c) Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) in Bonn
2007-2012