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Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen (ACK) Bonn
Satzung vom 18. Februar 2010
Präambel
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Bonn (ACK
Bonn) versteht sich als Gemeinschaft von Kirchen, die sich
im Namen des Herrn Jesus Christus um ein gemeinsames Zeugnis
und einen gemeinsamen Dienst bemühen, im Wissen um das Wort
des Herrn „...dass alle eins seien“ (Joh 17,21). Die der ACK
Bonn angehörenden Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften
bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift
als Gott und Heiland und trachten danach, gemeinsam zu
erfüllen, wozu sie zur Ehre Gottes des Vaters, des Sohnes
und des Heiligen Geistes berufen sind.
Durch
die Mitgliedschaft in der ACK Bonn wird die Selbständigkeit
jedes einzelnen Mitglieds in Bekenntnis und Lehre, im Leben
und in der Ordnung sowie in der Wahrnehmung eigener Anliegen
nicht berührt. Vielmehr erkennen die Mitglieder diese
Eigenständigkeit an und versuchen, im gemeinsamen Tun das
jeweils andere Verständnis zu achten, damit der Partner um
des einen Herrn willen nicht in seiner Gewissensüberzeugung
verletzt wird.
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Artikel
1:
Aufgaben der ACK Bonn
(1) Entsprechend der Präambel
pflegen und fördern die Mitglieder ökumenische Aktivitäten.
Neben einzelnen Aktivitäten ist
das Gebet für einander oberstes Anliegen.
(2) Einzelne Aufgaben sind
z.B.:
- Ökumenische Gottesdienste und
Gebete
- Das Hören auf die Heilige
Schrift als Quelle zur Vertiefung des Glaubens
(Bibelstunden, ökumenische Arbeitskreise u.a.)
- Theologische Gespräche, die
das gegenseitige Verstehen der Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften fördern
- Vorbereitung und Durchführung
ökumenischer Veranstaltungen
- Kontakte und Gespräche mit
Presbyterien, Kirchenvorständen, Pfarrgemeinderäten und
Gemeindevorständen
- Zeugnis und Dienst im
gemeinsamen Suchen des Menschen, z.B. Begleitung
konfessionsverbindender Ehen
- Ökumenische Bildungsarbeit
- Kirchliche Kontakte im Rahmen
der Städtepartnerschaft Bonn – Oxford
- Ökumenische
Öffentlichkeitsarbeit
(3) Die
ACK Bonn soll im Kontakt mit überregionalen Initiativen den
weltweiten ökumenischen Dialog für die Arbeit in Bonn
fruchtbar machen.
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Artikel
2:
Mitgliedschaft
Mitglieder in der ACK Bonn
können alle Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften in der
Stadt Bonn werden. Weitere Kriterien für die Aufnahme als
neues Mitglied sind als Anlage der Satzung beigefügt.
Die Aufnahme neuer Mitglieder
bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder.
Kirchen und kirchliche
Gemeinschaften, die eine volle Mitgliedschaft nicht oder
noch nicht eingehen wollen bzw. die Aufnahmekriterien noch
nicht erfüllen, können mit Zustimmung von zwei Dritteln der
Mitglieder durch die Vollversammlung als Gäste aufgenommen
werden. Voraussetzung ist, dass sie die Präambel anerkennen.
Mitglieder sind derzeit:
Alt-Katholische Kirche
American Protestant Church
Die Heilsarmee
Evangelisch-Freikirchliche
Gemeinde (Baptisten, Gemeindezentrum Mittelstrasse)
Evangelische Kirche im
Rheinland
Evangelisch-methodistische
Kirche
Frankophone evangelische
Gemeinde
Freie Christengemeinde Bonn
(Pfingstgemeinde Centrum Lebendiges Wort)
Griechisch-Orthodoxe Kirche
Kirche von England
(Anglikanische Kirche)
Mennoniten
Niederländische evangelische
Kirche
Römisch-katholische Kirche
Selbständige
Evangelisch-lutherische Kirche (SELK)
Weltweite Kirche Gottes
Gast:
Evangelisch-freikirchliche Gemeinde (Baptisten,
Begegnungskirche Bonn)
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Artikel
3:
Organe
Organe der ACK Bonn sind
- die Vollversammlung
- der
Vorstand
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Artikel
4:
Die Vollversammlung
(1) Die Vollversammlung berät
und beschließt über ökumenische Aktivitäten, die
von der ACK Bonn ausgehen
sollen. Sie tritt jährlich mindestens dreimal zusammen. Zur
Vollversammlung wird mit einer Frist von zwei Wochen
schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen.
Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die
Hälfte der Mitglieder vertreten sind.
(2) Gäste können mit
Zustimmung der Vollversammlung zugelassen werden.
(3) Die Mitglieder entsenden
folgende Zahl an Delegierten:
Alt-Katholische Kirche : 2
American Protestant Church: 1
Die Heilsarmee: 1
Evangelisch-Freikirchliche
Gemeinde (Baptisten), GMZ: 2
Evangelische Kirche im
Rheinland: 6
Evangelisch-methodistische
Kirche: 1
Frankophone evangelische
Gemeinde: 1
Freie Christengemeinde Bonn
(Pfingstgemeinde CLW): 1
Griechisch-Orthodoxe Kirche: 2
Kirche von England
(Anglikanische Kirche): 1
Mennoniten: 1
Niederländische evangelische
Kirche: 1
Römisch-katholische Kirche: 8
Selbständige
Evangelisch-lutherische Kirche: 1
Weltweite Kirche Gottes: 1
(4) Die Delegierten werden von
ihren Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften benannt.
(5) Beschlüsse sollen nach
Möglichkeit einmütig gefasst werden. Bei Abstimmungen gilt
die einfache Mehrheit der Delegierten, soweit in der
Satzung keine andere Mehrheit vorgesehen ist
(6) Die Vollversammlung
wählt aus ihrer Mitte für zwei Jahre die Vorsitzende/den
Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder des Vorstands.
Zeitgleich wählt sie für zwei Jahre die Kassenführerin/ den
Kassenführer und die Kassenprüferin / den Kassenprüfer.
Wiederwahl ist möglich.
(7)
Die Vollversammlung entlastet Vorstand und Kassenführerin /
Kassenführer.
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Artikel
5:
Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich
zusammen aus der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden und bis zu
drei weiteren Mitgliedern, die die Vollversammlung für zwei
Jahre aus ihrer Mitte wählt.
Der Vorstand bereitet die
Sitzungen und die zu fassenden Beschlüsse der
Vollversammlung vor. Er führt die gefassten Beschlüsse aus.
Er vertritt die ACK Bonn nach außen.
Der Vorsitzende / die
Vorsitzende leitet die Vollversammlung. Delegation ist
zulässig.
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Artikel
6: Finanzen
Die Mitglieder der ACK Bonn
kommen für die notwendigen Ausgaben auf.
Die Ausgaben werden durch
Beiträge der Mitglieder gemäß der Beitragsordnung in der
jeweils gültigen Fassung und durch Spenden finanziert.
Änderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung von
zwei Dritteln der Mitglieder
Der Kassenführer/die
Kassenführerin legt in der ersten Vollversammlung eines
jeden Jahres einen Rechenschaftsbericht über das vergangene
Jahr vor.
Die Vollversammlung führt die
Aufsicht über die Finanzen der ACK Bonn.
Die ACK Bonn unterhält ein
Girokonto. Unterschriftsberechtigung haben der / die
amtierende Vorsitzende und die Kassenführerin / der
Kassenführer. Jeder von beiden ist für sich
unterschriftsberechtigt.
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Artikel
7: Änderung der Satzung
Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung von zwei
Dritteln der Mitglieder der ACK Bonn.
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