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Wie
hat Christus seine Kirche gewollt und was ist daraus
geworden?
Zum
Kirchenverständnis der in der Bonner ACK vertretenen Kirchen
(Manche
Beiträge sind hervorgegangen aus offenen Abenden in St.
Cyprian zu diesem Thema.)
Alt-Katholisch: Wie hat
Christus seine Kirche gewollt
und was
ist daraus geworden?
Die
„alt-katholische Bewegung“ etablierte sich innerhalb der
römisch-katholischen Kirche aufgrund des von Papst Pius IX.
avisierten Dogmas von der „Unbefleckten Empfängnis Mariens“
(dogmatisiert 1854). Sie entstand in Opposition zu der, von
den Jesuiten bestimmten Forcierung dieses Glaubenssatzes.
Dazu
kam, dass nach 1854 bis zum I. Vatikanischen Konzil 1869/70
die Jesuiten die Stärkung des Papstamtes betrieben, die in
der Dogmatisierung des Jurisdiktionsprimates (= Rechtsgewalt
des Bischofs von Rom über die gesamte römisch-katholische
Weltkirche) und des Dogmas von der „Unfehlbarkeit des
Papstes in Glaubens- und Sittenfragen“ (promulgiert 1870)
gipfelte.
Altkirchliche Grundlage für die Entstehung der
Alt-Katholischen Kirche bildet die alte Verfassung der
frühchristlichen Gemeinden der ersten drei Jahrhunderte bis
zur „Konstantinischen Wende“ ca. 318 - 325 n. Chr.. Durch
Kaiser Konstantin und seine Nachfolger wurde die christliche
Religion zur Staatsreligion erhoben (Staatskirche), die den
Bischöfen und den Patriarchaten eine besondere, mit dem
Staat verknüpfte Stellung einräumte. Der Bischof von Rom
(Patriarch der Westkirche) genoss eine Vorrangstellung, die
politisch ausgebaut wurde.
Die
Alt-Katholische Kirche beruft sich im wesentlichen auf die
Kirchenväter Augustinus und Cyprian, die die Selbständigkeit
der Ortskirche betonten und dafür kämpften.
Nach
der Verkündigung der o. g. Dogmen von 1870 wurden die
Anhänger der alt-katholischen Bewegung durch den Papst mit
der großen Exkommunikation (Ausschluss aus der Kirche)
belegt. Danach bildeten sich alt-katholische Gemeinden. Nach
der im Jahre 1872/73 ausgearbeiteten bischöflich-synodalen
Verfassung und der Anerkennung des ersten (von den
Geistlichen und Laien gewählten) Bischofs Joseph Hubert
Reinkens (Professor der Theologie in Breslau) durch die
Staatsregierung von Preußen und den einzelnen Königreichen
und Fürstentümern der „Deutschen Lande“ bekamen das Bistum
und die Gemeinden den Status der Körperschaft öffentlichen
Rechtes und waren dadurch den beiden „Großkirchen“
gleichgestellt. Bischofssitz wurde Bonn.
Die
Synodalverfassung der Kirche wurde im Laufe der Jahre zwar
immer wieder in einzelnen Passagen geändert oder der
politischen und gesellschaftlichen Entwicklung angepasst,
sie ist allerdings bis heute im wesentlichen der ersten
Verfassung treu geblieben.
Das
oberste Gesetzgebungsorgan der Kirche ist die Bistumssynode,
die zu zwei Drittel aus Laien und zu einem Drittel aus
Geistlichen besteht. Diese wählt den Bischof, dessen
Amtszeit zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr endet. Die
Pfarrer werden von den Gemeindeversammlungen gewählt und vom
Bischof ernannt. Die Bistumssynode findet alle drei Jahre
statt, sie wählt aus ihren Mitgliedern vier Laien und zwei
Geistliche, die zusammen mit dem Bischof zwischen den
Synoden das Bistum leiten.
Das
Bistum ist in Dekanate (mittlere Ebene) gegliedert. Die
Kirchenvorstände der Gemeinden des Dekanates wählen den
Dekan/die Dekanin. Diese arbeiten eng mit dem Bischof
zusammen, führen die Visitationen in den Gemeinden durch und
repräsentieren die Kirche des Dekanates, so wie der
Pfarrer/die Pfarrerin die Kirche in den Kommunen
repräsentiert.
Die
Verwaltungshoheit (im wesentlichen die Finanzverwaltung) ist
auf Länderebene (Bundesländer) in Form von Gemeindeverbänden
oder Landessynoden angesiedelt .
Die
Ausbildung der Geistlichen findet am Alt-Katholischen
Seminar an der Universität Bonn statt. Das Seminar ist dem
Rektor der Universität direkt unterstellt. Neben dem
Universitätsseminar gibt es außerdem das Bischöfliche
Seminar in Bonn, an dem die „Praktische Theologie“ gelehrt
wird. Die Dozenten am Bischöflichen Seminar werden vom
Bischof im Einvernehmen mit der Bistumsleitung
(Synodalvertretung) ernannt.
Vorsteher der Eucharistiefeier ist der Bischof oder der
Priester (Pfarrer oder Vikar). Der Begriff 'Priester'
bezieht sich für die Alt-Katholische Kirche nicht auf
sacerdos = Opferpriester. Priester ist vielmehr als Beruf im
Gegensatz zum Pfarrer oder Vikar, die als Titel zu sehen
sind. „Wort Gottes Feiern“ können auch von
Diakonen/Diakoninnen und Laien gehalten werden. Die
Verwaltung der Sakramente liegt beim Bischof und bei den
Pfarrern. Der Bischof hat die Jurisdiktion für das Bistum,
der gewählte und vom Bischof ernannte Pfarrer hat die
Jurisdiktion für die Pfarrgemeinde.
Das ius
liturgicum ist für das Bistum dem Bischof vorbehalten, für
die Pfarrgemeinde dem Pfarrer.
Werner Luttermann
Bund
Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP)
KdöR
Zum
Selbstverständnis des BFP gehören drei Merkmale: Sie sind
Pfingstgemeinden, sie sind Gemeindebund, und sie sind eine
Freikirche.
Kirchengeschichtlich sind die Pfingstgemeinden als Glied
einer Kette gottgegebener, geistlicher Bewegungen (beginnend
mit der Gründung der ersten Gemeinde Jerusalems zu
Pfingsten) zu sehen. Es ist Jesus Christus, der auch in
unserer Zeit seine Gemeinde baut, und es ist das Wort
Gottes, die Bibel, welches aktuelle Autorität und Kraft für
unsere moderne Welt hat. Und es ist das Wirken des Heiligen
Geistes, heute geradeso wie zum ersten Pfingstfest.
Wir
glauben, dass die Bibel Gottes Wort und von ihm inspiriert
und unfehlbar ist. Wir glauben an einen dreieinigen Gott,
allmächtig und ewig: Vater, Sohn und Heiliger Geist. Als
lebendige Gemeinde, die ihren Glauben praktiziert, sind uns
alle Menschen willkommen, die Jesus als ihren Retter
(Erlöser) annehmen und hier ein geistliches Zuhause finden
möchten. Zur Gemeinde gehören alle wahrhaft Gläubigen, die
wiedergeboren und getauft sind: die in jedem Lebensbereich
einen Lebensstil nach Jesu Vorbild (Heiligung) anstreben.
Unter
diesen Voraussetzungen glauben wir, dass Kirche die Gemeinde
der von Gott herausgerufenen Gemeinschaft der von Sünden
Erlösten ist, durch die er der Welt sein Heil verkünden
lässt. Sie ist der Leib Jesu, außerdem der Ort des
gegenseitigen Dienstes, zu dem Gott alle Glieder beruft und
befähigt. Durch die Taufe (durch Untertauchen) und aufgrund
der persönlichen Bekenntnisse, der Vergebung der Sünden und
des Glaubens an Jesus Christus treten die Gläubigen der
lokalen Gemeinde bei.
Es
besteht die Möglichkeit, dass ein Gläubiger auf seinem
geistlichen Entwicklungsweg Mitglied einer anderen
christlichen Kirche bleibt, jedoch durch oben genanntes
Bekenntnis, wenn dies seinem Wunsch entspricht, gleichzeitig
auch Mitglied der BFP-Ortsgemeinde werden kann.
Es
besteht eine große Freiheit in der Gestaltung der Kirchen-,
bzw. Gemeindestruktur. Der Bund Freikirchlicher
Pfingstgemeinden ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Die einzelnen Ortsgemeinden können sich dem Bund direkt
anschließen oder sich als eingetragener Verein
konstituieren. Die Bonner Gemeinde wird vom Ältestenkreis
geleitet, dem auch der Vorstand des Vereins angehört. Der
beratende Beirat besteht aus den Hauskreisleitern und den
Diakonen. Entscheidungsgremium ist die dreimal jährlich
tagende Mitgliederversammlung.
Ist
einer durch Älteste geistlich erkannt und der
Gemeindeversammlung vorgestellt worden, kann er durch
Handausstreckung als Ältester bestätigt werden. Jeder
Gläubige und Pneumatiker, der das Vertrauen der
Gemeindeleitung und der Gemeindeversammlung besitzt, darf
einen Gottesdienst halten, bzw. predigen. Die Pastoren
werden in eigenen Seminaren ausgebildet oder sie haben
jahrelang nebenberuflich geistlichen Dienst getan nach
Berufung und Begabung des Geistes, so dass sie nach kurzer
Ausbildungszeit und Ordination dann vollzeitlichen Dienst in
einer Gemeinde versehen können.
Mitglieder freikirchlicher Pfingstgemeinden glauben nicht,
dass die Sakramente der Kirche zur Verwaltung übergeben
worden sind. Die direkte Beziehung des Glaubenden oder des
Pneumatikers zu Jesus Christus und das Vertrauen der
Gemeindeleitung und der Gemeindeversammlung berechtigt sie
zu taufen und das Abendmahl auszuteilen.
Karola Conrads-Butenhof
Evangelisch-methodistische Kirche (EmK)
Es gibt
eine sehr komprimierte Formulierung in der Verfassung der
EmK, die unser Kirchenverständnis auf den Punkt bringt, und
wir glauben, dass dies mit dem Willen unseres Herrn Jesus
Christus vereinbar ist:
“Die
Kirche ist der Zusammenschluss aller wahrhaft Glaubenden
unter Jesus Christus, ihrem Herrn. Sie ist die erlöste und
mit der Botschaft der Erlösung in die Welt gesandte
Gemeinschaft, in der Gottes Wort durch von Gott berufene
Männer und Frauen gepredigt wird und die Sakramente (Taufe
und Abendmahl) nach der Einsetzung Christi recht verwaltet
werden. Unter der Wirkung des Heiligen Geistes dient die
Kirche der Anbetung Gottes, der Auferbauung der Glaubenden
und der Erlösung der Welt. Die Kirche Jesu Christi lebt in
der Welt und für die Welt.”
Damit
verbindet sich für uns eine besondere Aufgabe, die uns
unsere Kirchenleitung für alle Planungen und Entscheidungen
mit auf den Weg gegeben hat:
“Ziel
unserer Arbeit ist es, bisher kirchenferne Menschen mit der
Liebe Gottes vertraut zu machen, sie in die verbindliche
Gemeinschaft unserer Kirche einzuladen und mit ihnen unseren
christlichen Glauben zu leben.”
Die
Zuwendung zu anderen Menschen, denen unser Glaube Hoffnung
und neue Perspektiven für ihr Leben geben soll, gehört von
Anfang an zur methodistischen Bewegung. Alle Menschen sind
ohne Unterschied eingeladen, am kirchlichen Leben
teilzunehmen. Kirchenglied mit allen Rechten und Pflichten
wird man jedoch erst nach der Taufe durch ein persönliches
Glaubensbekenntnis vor der Gemeinde. Als Teil der einen
christlichen Kirche glaubt die Evangelisch-methodistische
Kirche, dass ihre starke Zersplitterung ein Hindernis für
ihren Dienst ist und arbeitet deshalb bewusst in allen
Bereichen der Ökumene mit. Um ihren Aufgaben gerecht zu
werden, ist für die methodistische Kirche weltweit ein sog.
“Verbundsystem” (Connexio) charakteristisch, das ganz auf
gegenseitiges Geben und Nehmen eingestellt ist. Es bedeutet,
dass alle Zweige der Kirche miteinander verbunden und
aufeinander angewiesen sind.
Aus der
Tradition heraus hat sich für alle Leitungsgremien und
Kirchenparlamente, in denen Pastoren und Laiendelegierte
paritätisch zusammenarbeiten, der Begriff ”Konferenzen”
erhalten. Ursprünglich waren dies rein seelsorgerliche
Treffen, in denen sich die Prediger brüderlich über Fragen
des Glaubens, der Verkündigung und der Organisation
austauschten. Heute unterscheiden wir in Deutschland von der
Basis bis zur Spitze folgende Konferenzen: Bezirkskonferenz,
Jährliche Konferenzen als grundlegende Körperschaften der
Kirche (Norddeutsche, Süddeutsche und Ostdeutsche Jährliche
Konferenz) und die Zentralkonferenz als Zusammenschluss der
Jährlichen Konferenzen, für deren Bereich ein Bischof bzw.
seit 2005 erstmalig eine Bischöfin zuständig ist. Themen der
Konferenzen sind bis heute Glaubens- und Verwaltungsfragen,
Fragen zur Kirchenordnung sowie ganz praktische Probleme.
Der
Bischof wird von der Zentralkonferenz zunächst für vier
Jahre gewählt. Bei Wiederwahl beträgt die zweite Amtszeit
acht Jahre. Ein Bischof im Ruhestand bleibt Bischof der
Kirche mit beratender Stimme. Alle Leitungsaufgaben des
Bischofs und seine Vertretung der EmK nach außen und innen
werden in der Kirchenordnung geregelt. Er führt den Vorsitz
bei den Jährlichen Konferenzen, bei der Zentralkonferenz und
in regelmäßigem Turnus auch bei der Generalkonferenz, die
für die gesamte United Methodist Church zuständig ist, die
ursprünglich aus der Bischöflichen Methodistenkirche in
Amerika hervorgegangen ist und zu der auch die deutsche EmK
gehört. Alle methodistischen Zweige weltweit sind im Weltrat
Methodistischer Kirchen zusammengeschlossen. Er tagt alle
fünf Jahre und führt auf Weltebene den Dialog mit anderen
christlichen Kirchen.
Die
Pastoren/Pastorinnen der EmK durchlaufen bis zu ihrer
Ordination durch den Bischof einen langen praktischen und
theoretischen Ausbildungsweg. Nach einem einjährigen
Gemeindepraktikum, das mit einer Empfehlung für das weitere
Studium abschließt, erfolgt die weitere Ausbildung an einem
eigenen Theologischen Seminar in Reutlingen, das als
Fachhochschule staatlich anerkannt ist und auch Studierenden
aus anderen Kirchen offensteht. Kombinationen mit einem
Universitätsstudium sind möglich. Nach Studiumsabschluss
folgen drei praktische Jahre im Gemeindedienst bis zur
Ordination. Danach sind Pastoren Mitglieder der Jährlichen
Konferenz und tragen die Verantwortung für die geistliche
Gemeindeleitung und die Verwaltung der Sakramente. Im
Verkündigungsdienst werden sie durch Laienprediger/innen und
Predigthelfer/innen mit entsprechender Ausbildung
unterstützt. Eine wichtige Brückenfunktion zwischen Bischof,
Pastoren und Bezirk kommt den Superintendenten zu, die für
maximal acht Jahre gewählt werden und für einen wesentlich
größeren Distrikt als in den evangelischen Landeskirchen
zuständig sind.
In
ihrer Lehre steht die Evangelisch-methodistische Kirche auf
dem Boden der Reformation mit dem Bekenntnis zum
“Allgemeinen Priestertum der Gläubigen”. Wie in anderen
christlichen Kirchen gilt für sie das Apostolische und das
Nizänische Glaubensbekenntnis. Außerdem nehmen in ihrer
Kirchenordnung die sog. “Sozialen Grundsätze” einen breiten
Raum ein - als Verbindung zwischen Lehre und Ethik.
Gisela Thimm
Ekklesiologische Gedanken im
orthodoxen Kontext
Auf die
hier zu behandelnde Frage kann man gewiss viele Antworten
geben. Der Inhalt jeder dieser Antworten hängt immer von
unterschiedlichen Voraussetzungen ab, unter denen man lebt,
denkt und handelt. Die Faktoren, nach denen diese Frage zu
beantworten ist, sind geschichtlicher, sozialer,
philosophischer, weltanschaulicher, nicht zuletzt
theologischer Natur. Es heißt also, dass es nicht nur eine
Antwort geben kann, sondern viele. Oder eben nicht?
Orthodoxen Erachtens kann diese Frage eigentlich nur eine
Antwort haben! Die Antwort, die die Kirche vor 18
Jahrhunderten im altkirchlichen Kontext für sich selbst
gegeben hat. Diese Antwort hat die Objektivität jener
Menschen, die Christus kennenlernten, hörten, sahen und mit
ihren Händen berührten (1. Joh 1,1). Die Antwort ist in
unserem Glaubensbekenntnis 1) zu finden: „Wir
glauben an die eine, heilige, katholische und apostolische
Kirche“. Diese vier Aspekte des Kircheseins, nämlich die
„Einheit“, die „Heiligkeit“, die „Katholizität“ und die „Apostolizität“,
sieht jede Kirche (gemeint sind hier die unterschiedlichen
Konfessionen) sicherlich bei sich selbst. Denn nur unter
diesen Aspekten hat das Kirchesein in jeder Theologie einen
ekklesiologischen Sinn, der sie von anderen weltlichen
Versammlungen 2) unterscheidet.
Da aber
dieser Satz des Credos, genauso wie alle theologischen
Sätze, keine selbstoffenbarte Wahrheit ist, braucht man die
„Brille“ der Theologie, um ihm „Fleisch“ zu geben. Daraus
haben sich mindestens so viele „Inkarnationen“ ergeben, wie
die Zahl der uns bekannten Kirchen (s. wieder Konfessionen)
3). Die folgende, kurze Auslegung der Begriffe
„Einheit“, „Heiligkeit“, „Katholizität“ und „Apostolizität“
dient hier zur orthodoxen Darstellung einiger
ekklesiologischer Gedanken.
I.
Einer der meistzitierten Bibelverse ist: „ein Herr, ein
Glaube, eine Taufe“ (Eph 4,5). Er dient als biblischer
Ansatz für unterschiedliche Initiativen der ökumenischen
Bewegung, z. B. die Entwicklung einer ökumenischen
Tauftheologie, die zur Anerkennung der Taufe aller
christlichen Kirchen führen kann. Hinter diesem Vers aber
versteckt sich der Wunsch der Überwindung jener trennenden
Elemente, die seit dem Ausgang der Urväter aus dem Paradies
auf dieser Welt herrschen. Die Störung der Beziehung von
Gott und Menschen wurde durch die Fleischwerdung Christi,
sein Leid, seinen Tod und seine Auferstehung überwunden. Man
kann sicherlich behaupten, dass die Gründung der
(„nach-christlichen“) Kirche dieses Ziel hat. Denn die
Kirche als Leib Christi strebt nach Einheit, nach
Überwindung des Trennenden.
In der
Göttlichen Liturgie der orthodoxen Kirche verwendet man
hauptsächlich und fast immer die gleichen Fürbitten. In
einer davon betet man für die „Standhaftigkeit der Kirchen
Gottes und die Einheit aller“. Hier sind gewiss die
Ortskirchen gemeint (und nicht die Konfessionen, die eine
neuere Entwicklung in der Kirchengeschichte sind). Die
Einheit aller Ortskirchen kann die Einheit des Leibes
Christi gewährleisten (vgl. Joh 17,21: „alle sollen eins
sein“) und damit die Wiederherstellung der Beziehung von
Gott und Menschen.
II. Die
Kirche ist „heilig“, da sie den Leib Christi darstellt;
jenen Leib also, der als Haupt den Auferstandenen hat. Um
Ihn bildet sich die sichtbare und die unsichtbare Kirche in
einen Körper mit dem Ziel der Einheit aller untereinander
und mit Gott.
Der
Begriff der Heiligkeit weist auch auf das Ziel der Kirche
hin: Die Kirche gewährleistet das Heil des Menschen. Als
Leib Christi ist sie ein heiliger Leib, der auch jeden
heiligt, der daran Teil hat. In diesem Sinne spricht der
Apostel Petrus von der königlichen Priesterschaft, die den
heiligen Stamm der Christen bildet (1. Petr 2,9).
III.
Parallel ist auch der Begriff der Katholizität zu sehen. Das
Wort „katholisch“ (vom „römisch-katholisch“ zu
unterscheiden, weil es nicht konfessionell gemeint ist)
weist wieder auf die Natur und die Mission der Kirche hin.
Die Kirche als Leib Christi umfasst Schöpfung und Menschheit
als ganzes. Ferner hat der Organismus der Kirche nicht nur
mit der sichtbaren Welt zu tun, sondern auch mit der
unsichtbaren, nicht nur mit der Welt von heute, sondern auch
mit der von gestern und der von morgen. Die Kirche hat ihre
Anfänge in Gen 1,1: „Am Anfang…“ und in Off 22,20: „Amen.
Komm, Herr Jesus!“ wird sie ihre Vollendung finden. Deshalb
ist das Wort „katholisch“ eher mit dem Wort „allesumfassend“
zu übertragen und nicht mit dem Wort „allgemein“.
Als ein
Organismus, der in diesem Raum und in dieser Zeit (hier und
jetzt) lebt, findet die Kirche, weil sie „katholisch“ („allesumfassend“)
ist, ihre Bestimmung. So strebt die sichtbare Kirche danach,
„katholisch“ zu werden, um den Willen ihres Herrn zu
erfüllen (Mt 28,19: „Darum geht zu allen Völkern und macht
alle Menschen zu meinen Jüngern“), um das Heil allen
Menschen zu bringen. In ihrer Katholizität ist die Kirche
missionarisch: Sie versteht aber ihre Mission nicht als
einen Glauben, der den Menschen aufgezwungen werden muss,
sondern als Zeugnis und als Diakonie, die ein Beispiel
setzen, „damit die Welt glaubt“ (Joh 17,21).
IV.
Kirche und christlicher Glaube sind so eng miteinander
verbunden, dass eins nicht ohne das andere sein kann. Obwohl
unser Glauben etwas Persönliches ist (also eine persönliche
Beziehung zu Gott und den Menschen), ist der christliche
Glaube keine eigene Erfindung. Die Väter des VII.
Ökumenischen Konzils (Nicäa 787) hatten ihren Beschluss
deshalb ungefähr so begründet: „Das ist der Glaube der
Propheten, der Apostel, der Väter, das ist der Glaube der
katholischen Kirche“. Das Prädikat „Apostolizität“ weist
also auf die Authentizität des Glaubens (und deshalb der
Kirche) hin, die nach dem irdischen Leben Christi ihren
Ursprung in den Aposteln hat.
Gewiss
musste die Kirche viele Wunden an ihrem Leib erfahren.
Spaltungen, die nicht nur ihre sichtbare Einheit in Gefahr
brachten, sondern auch ihrer Glaubwürdigkeit so sehr
schadeten, dass sie die Welt in eine „post-christliche“ Ära
geführt haben.
Im 20.
Jahrhundert hat die Kirche mit der ökumenischen Bewegung
versucht, „so wie eine Henne ihre Küken unter ihre Flügel
nimmt“ (Mt 23,37), die Einheit wiederherzustellen. Dies war
ein Gebot Gottes, dem sie folgen musste.
In
jeder Göttlichen Liturgie betet, wie gesagt, die orthodoxe
Kirche für „die Einheit aller“, damit die Kirche auch nach
außen als „eine, heilige, katholische und apostolische
Kirche“ sichtbar wird, „damit die Welt glaubt“ (Joh 17,21).
1)
Bekanntlich kennt die Orthodoxe Kirche nur ein
Glaubensbekenntnis, das Nizäno-Konstantinopolitanum (385 n.
Chr., allerdings ohne die spätere Ergänzung durch das „filioque“);
da dieses in (fast?) allen Kirchen Geltung hat, bezeichnet
man es als ökumenisches Glaubensbekenntnis. .
2)
„Versammlung“ kann eine der Übersetzungen des
altgriechischen Wortes „Ekklesía“ sein.
3) Dazu
kann man jene „Inkarnationen“ hinzuzählen, die Produkte
einer „sentimentalen“ Theologie ökumenisch engagierter
Menschen sind.
Konstantinos Vliagkoftis
Die
anglikanische Kirche
Die
anglikanische Kirche ist eine Gemeinschaft von 38 autonomen
Mitgliedskirchen in 161 Ländern. Sie sind verbunden durch
ihre gemeinsame Geschichte, ihre Theologie, ihre
Gottesdienste und die Zugehörigkeit zum altehrwürdigen
erzbischöflichen Sitz von Canterbury. Die Heilige Schrift,
die Evangelien, die apostolische Kirche und die frühen
Kirchenväter sind das Fundament des anglikanischen Glaubens
und der Gottesdienste.
Glaubensgrundlagen sind:
·
Das
Alte und das Neue Testament enthalten „alle Dinge ..., die
zum Heil notwendig sind“. Sie sind auch Regel und Ultima
Ratio des Glaubens.
·
Das
Apostolische Glaubensbekenntnis wird als Taufsymbol
verstanden und das Glaubensbekenntnis von Nizäa als die
hinreichende Aussage des christlichen Glaubens.
·
Die
beiden Sakramente, die von Christus selbst eingesetzt worden
sind (die Taufe und das Mahl des Herrn), werden immer mit
den Einsetzungsworten Christi gefeiert. Die Elemente sind
von Ihm selbst bestimmt worden.
·
Der
historische Episkopat wird in der Administration nach den
Bedürfnissen der Nationen und Völker, die von Gott in die
Einheit der Kirche berufen worden sind, regional adaptiert.
Anglikaner haben ihre christlichen Wurzeln in der frühen
Kirche und ihre spezifische Identität in der Erweiterung der
Church of England und anderer Episkopalkirchen nach der
Reformation. Die anglikanische Gemeinschaft kennt keine
zentralisierten Strukturen der Autorität, sondern vertritt
seit der englischen Reformation das Prinzip, dass kein
Bischof (ob von Rom, Canterbury oder Konstantinopel) für die
Geschäfte eines anderen Bistums weisungsbefugt ist. Dennoch
gibt es in der Gemeinschaft vier sogenannte “Instruments of
Unity” (Instrumente der Einheit) – in der Reihenfolge ihres
Entstehens sind dies: Der Erzbischof von Canterbury, die
Lambeth Conference, das Anglican Consultativ Council, und
das Treffen der ranghöchsten Bischöfe der einzelnen
Erzdiözesen.
Oberster geistlicher Leiter der Kirche ist der Primas der
Church of England, also der Erzbischof von Canterbury als
Primus inter pares. Er, dessen Amt seit 597 besteht, besitzt
kein Weisungsrecht gegenüber den übrigen Kirchen der
Kirchengemeinschaft. Als höchste gesetzgebende Instanz hat
die anglikanische Kirche an ihrer Spitze für gewöhnlich eine
synodale Versammlung, die sich aus den Bischöfen,
Klerusvertretern und Laienvertretern zusammensetzt. Jeder
Diözese steht ein Bischof vor. Die anglikanische
Kirchengemeinschaft sieht sich als in der Apostolischen
Sukzession stehend an. Dieser Anspruch wird sowohl von der
orthodoxen als auch von der alt-katholischen Kirche
anerkannt, nicht jedoch von der römisch-katholischen Kirche.
In der anglikanischen Lehre gibt es ein weites Spektrum
zwischen der High Church (Anglo-Katholizismus), die in
Liturgie und Lehre den anderen katholischen Kirchen
nahesteht, und der Low Church, die dem Protestantismus,
insbesondere dem Calvinismus nahesteht. Aber allen gemeinsam
ist The Book of Common Prayer von 1662. Theologisch sind
innerhalb der anglikanischen Kirche sehr liberale wie auch
streng evangelikale und konservativ anglo-katholische
Richtungen vertreten.
Die
enge Verzahnung von Staat und Kirche wirkt sich in
verschiedenen Bereichen aus: zum Beispiel in der formellen
Ernennung von Diözesan- und Erzbischöfen durch die Krone.
Die Entscheidung zugunsten der Ordination von Frauen zum
Priesteramt konnte erst rechtskräftig werden, nachdem beide
Häuser des Parlaments ihrerseits zugestimmt hatten.
Mary
Wirths
Zur
Ekklesiologie der Mennoniten
Die
Mennoniten sind aus den Täuferbewegungen der
Reformationszeit hervorgegangen. Ihren Namen verdanken sie
dem friesischen Priester Menno Simons, der sich nach der
gewaltsamen Niederschlagung des Täuferreichs zu Münster
Anfang 1536 den Täufern anschloss und schnell zu einer ihrer
Führungspersonen wurde.
Mennonitengemeinde sein ist ein Abenteuer. Es ist der
Versuch, Kirche zu sein – ohne Papst, ohne Dogma, ohne
Bekenntnis, ohne Landeskirchenämter, ohne ein kirchliches
Lehramt, ohne Kirchenrecht und natürlich auch ohne
Kirchensteuer. Für viele Christen anderer Konfessionen wie
für Nicht-Christen ist schwer vorstellbar, daß das geht.
Trotzdem sind Mennoniten ihrem Selbstverständnis nach in
vollem Sinn Kirche, sie stehen auf dem Grund der
altkirchlichen Bekenntnisse, auch wenn diese im
gottesdienstlichen Leben der Gemeinden so gut wie keine
Rolle spielen.
Eine
explizite Ekklesiologie – wie überhaupt eine mennonitische
Theologie – gibt es bei deutschen Mennoniten nicht. Aber es
lässt sich benennen, was implizit im Leben der Gemeinden und
in ihren Ordnungen an Vorstellungen über sich selbst als
Kirche vorhanden ist. Die Taufe der Mündigen (in unserer
Gemeinde ab 14 Jahren) ist Ausdruck der Tatsache, dass
Gemeindemitgliedschaft individuell gewünscht und
verantwortet werden soll. Die Gemeinde versteht sich als
Gemeinschaft derer, die bewusst ihr Leben im Hören auf die
befreiende Botschaft der Bibel und in der Nachfolge Jesu
Christi gestalten wollen. Das Wahlrecht haben Mitglieder,
die bereit sind, die Gemeinde zu unterstützen – auch dies
ist Ausdruck unseres Verständnisses von Mitgliedschaft.
Der
ausgeprägte Kongregationalismus der Mennoniten (jede
Gemeinde ist in allen Fragen selbständig, mit der
Gemeindeversammlung als höchstem Beschlussorgan) verdankt
sich der Lektüre des Neuen Testamentes vor dem Hintergrund
des frühneuzeitlichen Kommunalismus, wie er besonders im
oberdeutschen Sprachraum und der Alpenregion verbreitet war.
Bei den niederländischen und norddeutschen Täufern überwog
die Form der Gemeindeleitung durch Älteste, die aufgrund
ihrer Persönlichkeit und Ausstrahlung (Charisma) die Leitung
übernahmen. Es kam aber auch zur Ausbildung bischöflicher
Strukturen, wie sie heutzutage noch in manchen
nordamerikanischen Konferenzen, sehr ausgeprägt aber vor
allem in Afrika, zu finden sind. Mennonitische Gemeinden
schließen sich gern zu Konferenzen oder
Arbeitsgemeinschaften zusammen, um Aufgaben zu bewältigen,
mit der die einzelne Gemeinde überfordert wäre, wie zum
Beispiel die Herausgabe eines neuen Gesangbuches, einer
Zeitschrift usw. Hier ergänzen synodale Strukturen den
Kongregationalismus. Die traditionellen Gemeinden
Deutschlands arbeiten heute in einer Arbeitsgemeinschaft
zusammen (Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden/AMG,
knapp 6000 Mitglieder in 56 Gemeinden). Zahlenmäßig
überflügelt werden sie heute von russlanddeutschen
Rückwanderern, die weitgehend ihre eigenen Gemeinden und
gemeindlichen Zusammenschlüsse gebildet haben.
Die
Vereinigung der Deutschen Mennonitengemeinden (VDM) war 1948
Gründungsmitglied des ÖRK, und in vielfältiger Weise
arbeiten Mennoniten in der ACK auf allen Ebenen mit. Die
Gemeinde Krefeld ist seit vielen Jahren in der örtlichen ACK
aktiv, seit 2005 auch in Bonn, wo es eine Gemeindegruppe
gibt. Die Gemeinschaft mit Christen anderer Konfessionen ist
unserer Gemeinde nicht bloß wichtig, sie gehört zu unserem
Verständnis konstitutiv hinzu. Seit 1810 sind Christen
anderer Konfessionen zum Abendmahl unserer Gemeinde
zugelassen.
Die
Gemeindeleitung der Gemeinde Krefeld besteht aus dem Kleinen
Konsistorium (entspricht dem Kirchenrat), das monatlich
tagt. Es besteht aus 12 Diakonen und den beiden Pfarrern.
Die Diakone werden für vier Jahre vom Großen Konsistorium
gewählt, das 33 Personen und die Pfarrer umfasst, zweimal im
Jahr tagt und von der Gemeinde alle vier Jahre direkt
gewählt wird. An der Spitze der Gemeinde steht der Älteste,
der vom Großen Konsistorium gewählt wird. Pfarrer werden von
der Gemeinde gewählt.
Mennoniten kennen keine Sakramente. Taufe und Abendmahl
können theoretisch von jedem Gemeindemitglied ausgeübt
werden, praktisch ist es fast immer ein Pfarrer. Was die
Qualifikation der Pfarrer angeht, gibt es bei den deutschen
Mennoniten eine beträchtliche Spannweite. In der Gemeinde
Krefeld schreibt die Gemeindeordnung ein akademisches
Hochschulstudium vor.
1989
bis 1992 führten Lutheraner (VELKD) und die
Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden (AMG)
theologische Gespräche, die unter anderem mit der
Feststellung endeten, dass gemeinsame Abendmahlsfeiern
möglich sind, weil „die traditionellen Lehrunterschiede
nicht mehr als kirchentrennend angesehen werden.“ Weltweit
gibt es rund 1,6 Millionen Mennoniten, die in der
Mennonitischen Weltkonferenz zusammengeschlossen sind. 1998
bis 2003 gab es auf dieser Ebene einen
Katholisch-Mennonitischen Dialog, der mit dem Dokument
„Gemeinsam berufen, Frieden zu stiften“ abschloss.
Christoph Wiebe
Das
römisch-katholische
Kirchenverständnis
1) Das
II. Vatikanische Konzil, das sich in seiner Dogmatischen
Konstitution über die Kirche ("Lumen gentium" = LG)
Rechenschaft gegeben hat über das Kirchenverständnis der
römisch-katholischen Kirche, beginnt dieses Dokument mit dem
bedeutungsschweren Satz: “Christus ist das Licht der
Völker”, also nicht die Kirche. Die Kirche hat kein eigenes
Licht, sie soll (und kann) nur das Licht Jesu Christi
transparent machen. Deshalb muss sie sich ganz auf Jesus
Christus hin relativieren. Von ihm her muß sie sich immer
wieder erneuern bzw. erneuern lassen (Ecclesia semper
reformanda). Jesus Christus also ist ihr Maß, an dem sie
sich messen lassen muss!
2)
Eingegliedert werden die Menschen in die Kirche Jesu Christi
durch die Taufe. (Bedeutsam ist, dass das Konzil die Kirche
Jesu Christi nicht [mehr] einfach identifiziert mit der
römisch-katholischen Kirche!). Die Taufe schafft ein
sakramentales Band der Einheit zwischen allen Getauften, sie
gliedert also in die eine Kirche Jesu Christi ein, nicht in
eine Konfessionskirche (obwohl sie in einer solchen
gespendet wird. - Hier stoßen wir auf das Problem der
Kirchenspaltung, die im Widerspruch steht zur Einheit der
die Einheit der Kirche begründenden Taufe!). Jedenfalls
gilt: Es gibt trotz aller Kirchentrennungen eine
fundamentale Kircheneinheit, die nicht verloren gegangen
ist. Die eine Taufe drängt zur Kirchen- (und damit zur)
Gottesdienstgemeinschaft.
3) Die
Taufe begründet vor aller Differenzierung in Ämter und
Stände “eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen
gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes
Christi” (LG 32, 3). (Siehe: Gemeinsames Priestertum aller
Gläubigen in der Teilhabe am dreifachen Amt Jesu Christi: am
priesterlichen, prophetischen, königlichen Amt). “Eines ist
also das auserwählte Volk Gottes: 'Ein Herr, ein Glaube,
eine Taufe` (Eph 4, 5); gemeinsam die Würde der Glieder aus
ihrer Wiedergeburt in Christus, gemeinsam die Gnade der
Kindschaft, gemeinsam die Berufung zur Vollkommenheit, eines
ist das Heil, eines die Hoffnung und ungeteilt die Liebe.”
(LG 32, 2; vgl. auch Gal 3, 28; Kol 3, 11; s. auch LG 31,
1).
Das II.
Vatikanum macht diese grundlegende wahre Gleichheit vor
allem auch dadurch deutlich, dass es in der inhaltlichen
Gliederung der Kirchenkonstitution im 1. Kapitel zunächst
vom “Mysterium der Kirche” spricht: Sie ist “das von der
Einheit des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes
her geeinte Volk” (= trinitarische Begründung), dann im 2.
Kapitel von der Kirche als “Volk Gottes” und danach erst im
3. Kapitel über “Die hierarchische Verfassung der Kirche,
insbesondere das Bischofsamt”.
4) Hier
ist nun der Ort, auf den konfessionsspezifischen Unterschied
im römisch-katholischen Kirchenverständnis zu dem der
übrigen christlichen Kirchen zu sprechen zu kommen. Ich
möchte diesen Unterschied kurz an folgenden Punkten
verdeutlichen:
4.1
Obwohl das II. Vatikanum die Totalidentifikation von
römisch-katholisch mit der Kirche Jesu Christi aufgegeben
hat, hält es an der Überzeugung fest, dass die Kirche Jesu
Christi in der katholischen Kirche (voll)verwirklicht ist (subsistiert):
“Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und
geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die
vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft
mit ihm geleitet wird. Das schließt nicht aus, dass
außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung
und Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi
eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen.” (LG 8,
2). Es ist wichtig zu sehen und zu beachten, dass das
“verwirklicht in” eine positive, nicht eine exklusive
Aussage ist. Kirche Jesu Christi ist auch in anderen
christlichen Kirchen verwirklicht (wenn auch nach Auffassung
der kath. Kirche nicht im vollen Sinne). Dafür sprechen u.
a. folgende Gründe:
a) Es
gibt in ihnen “vielfältige Elemente der Heiligung und
Wahrheit”, die für das Kirchesein der Kirche wesentlich
(konstitutiv) sind (vgl. Ökumenismusdekret “Unitatis
redintegratio” = UR 3, 2.3);
b) die
getrennten Kirchen haben Heilsbedeutung. “Denn der Geist
Christi hat sich gewürdigt, sie als Mittel des Heiles zu
gebrauchen, ...” (UR 3, 4);
c) Das
“(voll) verwirklicht in” bezieht sich auf die “ganze Fülle
der Heilsmittel”, die in der katholischen Kirche gegeben
sind. Das heißt aber nicht, dass sie in ihr auch in der
vollkommensten Weise realisiert und im Leben der Gläubigen
ausgeprägt sind! (Vgl. UR 3, 5; 4, 5). Das II. Vatikanum
spricht dementsprechend von einer gestuften
Kirchengemeinschaft.
4.2 Für
die römisch-katholische Kirche ist die Kirchenverfassung von
großer Bedeutung. Die für das Kirchesein der Kirche
wesentliche Grundverfassung lässt sich kurz so beschreiben:
Sie ist die Gemeinschaft von bischöflichen Ortskirchen, die
miteinander in Wort und Sakrament kommunizieren. Wort und
Sakrament sind die Grundpfeiler, auf denen die Einheit der
Kirche beruht. Das bischöfliche Amt dient der Einheit der
Ortskirche (=Diözese oder Bistum), das Päpstliche Amt (oder
das Petrusamt) dient der Einheit der Ortskirchen
untereinander. Wesentlich für das volle Kirchesein (die
volle Kirchengemeinschaft) ist dementsprechend das dreifache
Band (a) des Glaubensbekenntnisses, (b) der Sakramente, (c)
der Leitung (Papst und die mit ihm in Gemeinschaft
verbundenen Bischöfe).
Das für
das (volle) Kirchesein der Kirche wesentliche Amt ist, wie
gesagt, das Bischofsamt in apostolischer Nachfolge
(Apostolische Sukzession; Bischöfe als die rechtmäßigen
Nachfolger der Apostel). Die “Apostolische Sukzession” ist
nicht mechanistisch zu verstehen als ununterbrochene Kette
von Handauflegungen (Pipeline-Vorstellung), sondern als
Eingliederung in die Körperschaft der Bischöfe. An dieser
bischöflichen Sukzession hängt nach der (offiziellen)
katholischen Auffassung die Gültigkeit der (ordinierten)
Ämter (Diakonen-/Priester-/Bischofsamt) sowie die Gültigkeit
der Eucharistie, deren Vorsitz an die Ordination (Weihe)
durch einen in apostolischer Sukzession stehenden Bischof
gebunden ist, und die gültige Spendung von Firmung,
Bußsakrament und Krankensalbung.
Diese
Auffassung von der wesentlichen Bedeutung und Notwendigkeit
des altkirchlichen Bischofsamtes ist (neben dem Päpstlichen
Amt) heute das Haupthindernis für die Kirchen- und
Eucharistiegemeinschaft, die Klärung und Aufarbeitung dieser
Frage ist deshalb die dringlichste ökumenische Aufgabe.
(NB:
Persönlich bin ich mit guten theologischen Gründen, die sich
auch auf das II. Vatikanische Konzil stützen können, der
Meinung, daß sich diese Frage in einer Weise lösen lassen
kann, die den Kirchen der Reformation, die die Kontinuität
mit dem altkirchlichen Bischofsamt verloren haben, die
Gültigkeit ihrer Ämter nicht abspricht. - Das zu erörtern
wäre aber eine eigene Thematik.)
4.3
Entsprechend der oben beschriebenen Grundverfassung der
Kirche als horizontales Strukturverhältnis miteinander in
Wort und Sakrament kommunizierender Ortskirchen ist das
Päpstliche Amt (Petrus-Amt) nach katholischer Auffassung
zwar notwendiger Dienst an der Einheit dieser Ortskirchen
(Dienst an der universalen Einheit), ein pyramidales,
monarchistisch-absolutistisches Verständnis dieses Amtes ist
jedoch (theologisch!) grundsätzlich ausgeschlossen. Der
Papst ist kein absoluter Monarch! (So auch ausdrücklich
Kardinal Josef Ratzinger, der heutige Papst Benedikt XVI.).
Schwierigkeiten bereitet nicht eigentlich das Dogma von der
Unfehlbarkeit des Papstes (diese Unfehlbarkeit bzw.
Irrtumslosigkeit bzw. Letztverbindlichkeit in Fragen der
Glaubens- und Sittenlehre ist keine andere als die der
Kirche als ganzer von Jesus verheißene/zugesagte
Unfehlbarkeit); Schwierigkeiten bereitet der
Jurisdiktionsprimat. Dieser ist jedoch nicht unbegrenzt! Die
Lösung besteht (ohne das Dogma preiszugeben) in der
Reinterpretation (bzw. Einordnung, Rückbindung) in die
Communio-Ekklesiologie des II. Vatikanums. Ein päpstliches
Amt, das sich als integrierende Kraft in der legitimen
Pluralität miteinander verbundener Ortskirchen und so als
Dienst an der universalen Einheit versteht, könnte im
ökumenischen Dialog Chancen auf Anerkennung haben. In einer
solchen Ausübung des päpstlichen Amtes wäre nämlich mit der
für diesen Dienst notwendigen Autorität zugleich auch die
innere Grenze dieser Amtsautorität mitgesetzt.
Hans
Jorissen
Weltweite Kirche Gottes
– Unser Kirchenverständnis
Die
Kirche, ein geistlicher Organismus, ist die Gemeinschaft
aller, die an Jesus Christus glauben und in denen der
Heilige Geist wohnt. Die wahre Kirche ist der Leib Christi,
bestehend aus allen Gläubigen aller christlichen Gemeinden.
Die Kirche hat den Auftrag, das Evangelium zu predigen,
alles zu lehren, was Christus geboten hat, zu taufen und die
Herde zu weiden. In Erfüllung dieses Auftrags nimmt die
Kirche, geleitet vom Heiligen Geist, die Bibel als
Richtschnur und orientiert sich ständig an Jesus Christus,
ihrem lebendigen Haupt.
Die
Weltweite Kirche Gottes (WKG) hat eine modifizierte
episkopale Form der Kirchenleitung. An der Spitze steht der
Präsident der Glaubensgemeinschaft, dem ein Vorstand und ein
Ältestenrat zur Seite stehen. Jede Gemeinde wird von einem
Pastor geleitet. Älteste, Diakone, Diakoninnen und
Laienmitglieder nehmen ihre Aufgaben unter dem Pastor wahr.
Die örtlichen Gemeinden sind weitgehend selbständig, ordnen
sich aber freiwillig den von der Kirchenzentrale definierten
Glaubenssätzen, Werten und Standards unter, sie sind
untereinander und mit der Zentrale vernetzt, um eine
weltweite Glaubensgemeinschaft zu bilden.
Die
Kirche ermutigt Frauen, in Leitungsfunktionen aller Art,
einschließlich des Lehrdienstes, gemäß ihren Geistesgaben zu
dienen. Vor kurzem wurde von der Kirchenführung nach
erneutem Studium dieses Themas entschieden, dass Frauen auch
als Leiter und Pastoren von örtlichen Gemeinden ordiniert
werden können.
Taufe
und Abendmahl sind die Sakramente, die unsere Kirche
praktiziert. Die Taufe symbolisiert die Reue des Gläubigen
und die Annahme Jesu Christi als Herrn und Erlöser. Die WKG
tauft keine Säuglinge und praktiziert die Taufe durch
Untertauchen. Beim Abendmahl nehmen wir Brot und Wein zum
Gedenken an unseren Erlöser und verkündigen seinen Tod, bis
er wiederkommt.
Mitglied wird man durch die Taufe, und durch die Anerkennung
unserer Glaubenssätze sowie der Mitgliedschaftspflichten und
-rechte.
Alois Mair
Niederländische Evangelische Kirche in Deutschland -
Reformierte Ekklesiologie
Was
glaubst du von der heiligen, allgemeinen, christlichen
Kirche?
Dass
der Sohn Gottes aus dem ganzen menschlichen Geschlecht sich
eine auserwählte Gemeinde zum ewigen Leben, durch seinen
Geist und Wort, in Einigkeit des wahren Glaubens von
Anbeginn der Welt bis ans Ende versammle, schütze und
erhalte, und dass ich derselben ein lebendiges Glied bin und
ewig bleiben werde.
(Heidelberger Katechismus , Frage 54).
Wenn
wir von einer reformierten Ekklesiologie sprechen, müssen
wir bedenken, dass es kaum eine einheitliche Ekklesiologie
für alle Kirchen reformierten (calvinistischen)
Bekenntnisses gibt. In den Niederlanden allein existieren
mindestens zehn Kirchenverbände, die sich reformiert nennen
und zwar grundsätzlich alle Wahlkirchen, die man in
Deutschland als Freikirchen bezeichnet. Eine automatische
Mitgliedschaft ist nicht bekannt, man muss sich zu der
Kirche bekennen. Bei gleichem Glaubensbekenntnis
unterscheiden sie sich in der Betonung einzelner Elemente,
die wichtig sind für die Ekklesiologie. Und hinzu kommt,
dass in der “Protestantischen Kirche in den Niederlanden” (PKN)
einschließlich der “Niederländischen Kirche in Deutschland”
(NKiD), neuere theologische Erkenntnisse sehr verbreitet
sind. Von wesentlichen Gegensätzen zwischen Auffassungen in
der lutherischen Kirche und der größten niederländischen
Kirche ist kaum die Rede.
Dennoch
möchte ich hier erläutern, was in den traditionellen
reformierten niederländischen Bekenntnisschriften, also dem
Heidelberger Katechismus und der Confessio Belgica,
niedergeschrieben ist. Die Kirche, die im Anschluss an das
Apostolikum als heilige, allgemeine und christliche Kirche
charakterisiert wird, ist demnach die von Christus aus der
gesamten Menschheit zum ewigen Leben erwählte Gemeinschaft.
Christus selbst hat sie berufen, darum wird sie Ekklesia
genannt. (Kaleo ist das griechische Wort für rufen.)
Jedoch
ist die Kirche nicht identisch mit einer Institution Kirche.
Vielmehr bezieht sich die Kirche als erwählte Gemeinde auf
das Ganze der Menschheit. Sie ist somit universal im
zeitlichen und räumlichen Sinne. Die Kirche als erwählte
Gemeinde hat immer und überall existiert und wird auch immer
und überall existieren. Sie ist “ aus dem ganzen
Geschlecht der Menschheit ... und ... von Anbeginn der Welt
bis ans Ende.” (H.K. Fr. 54) So gilt für die Kirche,
dass sie verbunden ist mit den Vorfahren und so auch mit
Israel: Sie ist Kirche “von allen Zeiten”. Diese Kirche ist
ökumenisch: Sie ist Kirche “von allen Orten”. Der Ausdruck “auserwählte”
Kirche macht diese Bemerkung wieder problematisch. Denn von
der Reformationszeit ab war die Lehre der Kirche aufs engste
verbunden mit der Erwählungslehre. Die Gemeinde kann dann
als “auserwählte Gemeinde“ oder “Gemeinde der Auserwählten”
angesehen werden. So stellt sich hier das Problem der
sichtbaren wie auch der unsichtbaren Kirche. Die sichtbare
Kirche - bestehend aus allen, die sich äußerlich zu Christus
bekennen - können sie sich vorstellen als eine Ortsgemeinde,
aber auch als EKD. Die unsichtbare Kirche ist eine ideelle
universale Kirche, die Gemeinschaft der Heiligen. Die
unsichtbare Kirche wird meistens nur gedacht innerhalb der
sichtbaren Kirche.
Die
sichtbare Kirche muss noch immer streiten, wahre Kirche zu
sein. Kennzeichen der wahren Kirche sind: “die reine
Predigt des Evangeliums, die lautere Verwaltung der
Sakramente … und die Kirchenzucht zur Besserung der
Sünden” (Confessio Belgica Art. 29). Der Kampf um die
Wahrheit gehört zur Kirche. Die Kirche wird konstituiert
durch Wort und Sakrament, aber nur wo Menschen zusammen
sind, die den wahren Glauben bekennen. In der reinen Predigt
und der korrekten Verwaltung der Sakramente zeigt sich die
Einheit der Kirche. Die Einheit und Wahrheit wird durch
Kirchenzucht, Lehrzucht und Zucht über den rechten Wandel
der Kirchenmitglieder gewahrt.
In der
Bestimmung des Verhältnisses zwischen
Ortskirchen/Ortsgemeinden und Landeskirche gibt es
allerdings unterschiedliche Auffassungen in den
niederländischen Kirchen. In der ersten Nationalsynode der
Niederländischen Reformierten Kirche - sie wurde wegen der
Verfolgungen in den Niederlanden 1571 in Emden abgehalten -
hatte man eine Kirchenordnung formuliert. Artikel I lautet
”Keine Kirche (Ortsgemeinde) ... übt über andere
Herrschaft aus, kein Diener (Pfarrer) über Diener, kein
Presbyter über Presbyter, kein Diakon über Diakone ...”.
(K.O. 1571). Mit dieser Regel sind alle Kirchengemeinden
gleichgestellt und kein Amt wichtiger als das andere. Dies
hat zum Teil zu Kongregationalistischen Kirchenauffassungen
geführt. Das heißt: Jede Ortsgemeinde ist eine völlig
selbständige Kirche, wenn sie die oben genannten Kennzeichen
besitzt. Die Kirche wird definiert als sichtbare
Ortsgemeinde und nicht als Kirche auf nationaler Ebene. Die
Kirchen aus einer Gegend kommen einmal oder öfter zusammen
in einer Classis. Dort wird nur abgehandelt, was die
einzelnen Kirchen nicht selbständig zustande bringen können.
Wenn die Tagesordnung erledigt worden ist, wird die Classis
wieder aufgehoben. Es gibt keine permanente Verwaltung, und
ebenso trifft dies zu für die Synode. Die Kirchenordnung war
deshalb im Grunde genommen presbyterialsynodal:
Entscheidungen werden auf der Ebene des Presbyteriums und
auf der Ebene der Synode getroffen. Praktisch gesehen eher
kongregationalistisch: Entscheidungen werden grundsätzlich
vor Ort getroffen. Von 1619 bis 1816 wurde keine nationale
Synode zusammengerufen.
Das war
die Situation bis 1816, als die Kirche durch den König eine
neue Kirchenverfassungbekam. In diesem “Reglement” bekam die
Kirche eine neue Verwaltung von oben. Die örtliche
Selbständigkeit wurde beendet, die Gemeinden wurden Glieder
der “Nederlandse Hervormde Kerk”. Die Kirche wurde
kollegiale Kirche, also entwickelte sie sich zu einem
Verein. Der Widerstand gegen diese Maßnahme war von Anfang
an sehr groß. Nach einigen Jahren kam es zu Konflikten über
die rechte Lehre, was zur Folge hatte, dass im Verlauf der
Zeit immer mehr Gemeinden sich abspalteten. Dies führte zur
Zersplitterung in mehrere reformierte Kirchenverbände. Es
gibt in den Niederlanden ein geflügeltes Wort: “Zwei
Niederländer eine Kirche, vier Niederländer zwei Kirchen.”
Noch immer ist dieses kongregationalistische Sentiment sehr
weit verbreitet.
Der
wichtigste freikirchliche Verband war die “Gereformeerde
Kerken (Mehrzahl!) in Nederland”. Nachdem die
“Hervormde Kerk” im Jahre 1951 ihre Kirchenordnung geändert
hatte, und ab Ende der sechziger Jahre Gespräche begannen,
ist im Jahre 2004 eine Wiedervereinigung zustandegekommen.
Die kirchlichen Mühlen mahlen langsam. Auch die “Evangelisch
Lutherse Kerk in Nederland” gehört zu dieser neu
entstandenen “Protestantse Kerk in Nederland”. Zu den
Bekenntisgeschriften gehört jetzt u.a. auch die
“Augsburgische Konfession”.
Die
Kirchenordnung ist nach meiner Auffassung gemischt
“presbyterial-synodal” und “kollegial”. Die Lehrfreiheit ist
groß. Die Selbständigkeit der Gemeinden ist gewahrt. Das
Herz der Verwaltung der Kirche liegt bei den Classis. Die
allgemeinen Regeln werden in der Synode nach Konsultierung
der Classis vorgeschlagen und nach einer zweiten
Zustimmungsrunde festgestellt.
Meinderd de Vries
Die
Evangelische Frankophone Gemeinde
Bonn, Düsseldorf und Region
Seit
über 30 Jahren gibt es in Bonn eine protestantische Gemeinde
französischer Sprache. 1985 wurde ein eingeschriebener
Verein gegründet. Durch die ausländischen Botschaften, die
internationalen Organisationen und die Institute der
Universität nahm der Anteil der französischsprachigen
Bevölkerung in Bonn stark zu. Auch nach dem Umzug der
Bundesregierung lebt die französischsprachige Gemeinde
weiter, getragen vom Engagement ihrer Mitglieder, die
zwischen Koblenz und Ratingen leben. Die gemeindlichen
Aktivitäten haben sich auf die ganze Region ausgeweitet, zu
Bonn ist Düsseldorf als zweites Gemeindezentrum
hinzugekommen. Viele Gemeindeglieder stammen aus
französischsprachigen Staaten des afrikanischen Kontinents
(besonders Tschad, Kamerun, Kongo-Kinshasa,
Kongo-Brazzaville, Côte d’Yvoire, Madagaskar) aber auch aus
Frankreich, Belgien, Kanada und der Schweiz.
Konfessionell spiegelt sich in der Frankophonen Gemeinde das
gesamte Spektrum des Protestantismus wider: von nüchternen
Calvinisten bis zu enthusiastischen Pfingstlern, von
liturgischen Lutheranern bis zu spontanen Baptisten.
Auch Französische Hugenotten, Methodisten und Presbyterianer
versammeln sich zu den Gottesdiensten, die in der
Rigal’schen Kapelle in Bonn-Bad Godesberg und in der
Melanchthonkirche in Düsseldorf stattfinden. Diese
Traditionen bedürfen alle der Integration in die gemeinsame
Feier, so dass nicht eine liturgische Tradition über die
andere dominiert. Unsere durchschnittlich sehr junge
Gemeinde ist ein Stück gelebte Ökumene. Viele gemischt
nationale Familien sind auch gemischt konfessionell, v.a.
evangelisch-katholische, aber auch einige
christlich-muslimische Familien zählen zu unseren
Gemeindegliedern. Nicht nur die europäische und die
afrikanische Kultur sind in den Gottesdiensten präsent. Bei
den Festen und in den Liedern und Gebeten wird ein Stück von
der weltweiten Kirche exemplarisch erfahrbar und das
Christsein im Miteinander der verschiedensten Menschen
gelebt.
Ein
gutes Verhältnis besteht zu den beiden katholischen
Schwestergemeinden in Bonn und in Düsseldorf, mit denen wir
monatliche Bibelabende sowie ökumenische Gebetsfeiern
veranstalten.
Die
Evangelische Frankophone Gemeinde wird unterstützt von der
Evangelischen Kirche im Rheinland sowie den Kirchenkreisen
Bad Godesberg-Voreifel, an Sieg und Rhein und Bonn. Sie ist
Mitglied der Vereinigung französischsprachiger
Auslandskirchen CEEEFE (Communauté des églises d’expression
française à l’extérieur) des Französischen Kirchenbundes FPF
(Fédération Protestante de France)
Rudolf Gebhard
Die
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
„Die
Grundlage der Evangelischen Kirche in Deutschland ist das
Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen
Schrift Alten und Neuen Testaments gegeben ist. Indem sie
diese Grundlage anerkennt, bekennt sich die Evangelische
Kirche in Deutschland zu dem Einen Herrn der einen heiligen
allgemeinen und apostolischen Kirche. Gemeinsam mit der
alten Kirche steht die Evangelische Kirche in Deutschland
auf dem Boden der altkirchlichen Bekenntnisse. Für das
Verständnis der Heiligen Schrift wie auch der altkirchlichen
Bekenntnisse sind in den lutherischen, reformierten und
unierten Gliedkirchen und Gemeinden die für sie geltenden
Bekenntnisse der Reformation maßgebend.“ Diese Präambel aus
der Grundordnung der EKD wird durch die Presbyterien und
Synoden in Kirchenrecht, Liturgie und Praxis umgesetzt.
Dazu
ist Deutschland eingeteilt in 23 evangelische Landeskirchen,
in den Grenzen der alten deutschen Länder- und Fürstentümer,
also „Rheinland“, „Westfalen“, „Württemberg“, „Baden“,
„Schaumburg-Lippe“, etc. Ihre meist presbyterial-synodale
Ordnung ähnelt aber mehr den Entscheidungsstrukturen der
Bundesrepublik Deutschland.
Gemeinsam bilden sie die EKD mit Sitz in Hannover, deren
Synode Empfehlungen herausgibt. Die jeweiligen Landes- und
Kreissynoden sind die weiteren Entscheidungsgremien. In den
rheinischen Gemeinden entscheiden die Presbyterien über den
eigenen Haushalt, das Personal und das Gemeindeprofil.
Die
Lutherischen und Unierten Kirchen haben dabei viel von
Martin Luther übernommen: Die erste in Hochdeutsch
geschriebene Bibel und Liturgie, die ersten hochdeutschen
Kirchenlieder, sowie zwei Katechismen. Das ganze gibt es
noch einmal in reformierter Form, wobei jede Landeskirche
und jedes Presbyterium selber entscheidet, worauf der
Schwerpunkt liegt. Lutheraner formulieren weltliches und
geistliches Handeln stärker getrennt und bekennen Christi
leibliche Anwesenheit im Abendmahl. Reformierte betonen mit
der Reich-Gottes-Verkündigung die Herrschaft Jesu Christi
über Kirche und Welt und feiern das Abendmahl als
Gedächtnismahl in der Gegenwart des auferstandenen Christus.
Ihre Liturgie und ihre Kirchen sind schlicht ausgestaltet.
Die
Taufe ist bei allen das zweite Sakrament. Alle anderen
Kasualien, wie Konfirmation, Trauung, Krankengebet und
Beerdigung gelten nicht als Sakramente im eigentlichen
Sinne. Die Taufe ist in der Regel eine Kindertaufe, aber
auch die Kindersegnung mit späterer Bekenntnistaufe (bei der
Konfirmation oder später) ist bekannt. Mit der Taufe ist die
Kirchenmitgliedschaft gegeben, die Religionsmündigkeit mit
der Konfirmation. Im Gottesdienst findet die allgemeine
Beichte statt, die Ohrenbeichte beim Besuch im Pfarramt. Die
Konfirmanden werden in der Regel vom 12. bis 14. Lebensjahr
wöchentlich 1 - 2 Stunden im Christlichen Glauben
unterrichtet und bestätigen bei der Konfirmation ihren
Taufbund.
In
allen Evangelischen Kirchen dürfen Pfarrer und Pfarrerinnen
heiraten; sie studieren an den Kirchlichen und Staatlichen
Hochschulen. Sie werden unter Leitung der Landeskirchen an
diesen Hochschulen examiniert. Mit der Ordination besteht
eine gegenseitige Verpflichtung mit der Landeskirche und die
Beauftragung zur Verkündigung und Austeilung der Sakramente
sowie die Berechtigung zum Pfarramt. In der Rheinischen
Landeskirche prüft das Anstellungsgremium nach zehn Jahren,
ob ein Verbleib sinnvoll ist. Presbyter werden von den
Gemeindegliedern für jeweils vier Jahre in die
Gemeindeleitung gewählt. Einmal jährlich muss eine
Gemeindeversammlung stattfinden.
Die
Evangelischen Kirchentage sind große Foren öffentlicher
Auseinandersetzung mit den Fragen des Glaubens. Über 20
Frauen-, Männer- Familienkommunitäten in Klöstern und
Einkehrhäusern und vielfältige Bildungseinrichtungen bieten
Einkehr und Orientierung. Die Denkschriften der EKD, wie z.
B. die Ostdenkschrift geben wirksame Anstöße für das
Öffentliche Leben. Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist
die EKD in Medien und Schulen ein verlässlicher Partner des
Staates. Mit Kindergärten, Krankenhäusern, Altersheimen und
Schulen ist die Evangelische Kirche - besonders im Bereich
der Diakonie - einer der größten Arbeitgeber in Deutschland.
Besonders bekannt ist die Klinikstadt Bethel bei Bielefeld
und in unserer Region die Kaiserswerther Anstalten bei
Düsseldorf.
Rüdiger Petrat
Die
Heilsarmee
Der
Gründer der Heilsarmee, Willian Booth wurde 1829 in
Nottingham (Mittelengland) geboren. Aus tiefem Verlangen,
Gott zu dienen, wurde die Bibel zum Maßstab seines Alltags.
Ihn erschütterte immer mehr die soziale und geistliche Not
seiner Mitmenschen, besonders in den Ostlondoner Slums. Da
die zu den Randgruppen der Gesellschaft gehörenden Menschen
nicht in die Kirche kamen, erkannte Booth, dass die Kirche
zu den Leuten gehen muss!
Unter
Spott und Unverständnis der “Frommen” fing er an, auf den
Straßen Ostlondons zu evangelisieren. Heftige Ablehnung von
seiten bestehender christlicher Kirchen verhinderte die
Integration der “Neubekehrten”. Daher rief Booth 1865 die
“Ostlondoner Christliche Erweckungsgesellschaft” ins Leben.
Da eine straff organisierte Bewegung besser arbeiten konnte,
nahm die Missionsbewegung nach und nach militärische Züge
an. Sie erhielt 1878 den Namen “Die Heilsarmee”,
organisierte sich in Korps mit “Offizieren” und “Soldaten”
und führte Fahne und Uniform ein. Massive Angriffe gegen die
Arbeit hielten bis Ende der 1880er Jahre an. Danach wurde
die Heilsarmee mehr und mehr anerkannt und breitete sich
rasch über die ganze Welt aus.
In
Deutschland begann Fritz Schaaff 1886 in Stuttgart nach dem
Vorbild des Gründers der Heilsarmee zu missionieren. 1894
arbeiteten bereits 84 Heilsarmeeoffiziere in 24 Korps
(Gemeinden) und am Nationalen Hauptquartier (der
Hauptverwaltung) in Stuttgart. Mit der Eröffnung des ersten
Mädchenheims in Berlin 1897 begann offiziell die soziale
Tätigkeit in Deutschland, die sich anschließend im ganzen
Land ausbreitete. Die Heilssoldaten wurden eine bekannte
Erscheinung im Straßenbild der Großstädte. Und: Bei ihnen
hatte sich die Gleichberechtigung der Frau in allen Ämtern
durchgesetzt. In der Zeit von 1940 bis 1945 war die
Tätigkeit der Heilsarmee vielerorts ohne Angabe von Gründen
in der Öffentlichkeit untersagt. In der ehemaligen DDR
durften nach dem Mauerbau 1961 keine Versammlungen mehr
durchgeführt werden. In der Bundesrepublik hingegen erhielt
die Heilsarmee den Status einer Körperschaft öffentlichen
Rechts. 1961 wurde das Nationale Hauptquartier von Berlin
nach Köln verlegt. Nachdem im März 1990 die Heilsarmee in
der ehemaligen DDR wieder zugelassen wurde, konnte die
damalige Generalin Eva Burrows am 16. Juli gleichen Jahres
in Leipzig das erste Korps eröffnen. Seit 1907 hat die
Heilsarmee ein Korps in Bonn.
Hans-Werner Kuchta/Frank Kellenberger
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK)
Die
SELK teilt, was schon das Nicänische Glaubensbekenntnis über
die Kirche sagt: „Wir glauben an ...die Eine, heilige,
allgemeine und apostolische Kirche”. Was das konkret für
sie bedeutet, beantwortet sie in ihrer Grundordnung. Darin
heißt es zu Selbstverständnis und Bekenntnisstand: „1.
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche steht in der
Einheit der heiligen, christlichen und apostolischen Kirche,
die überall da ist, wo das Wort Gottes rein gepredigt wird
und die Sakramente nach der Einsetzung Christi verwaltet
werden. Sie bezeugt Jesus Christus als den alleinigen Herrn
der Kirche und verkündigt ihn als den Heiland der Welt. 2.
Sie ist gebunden an die Heilige Schrift Alten und Neuen
Testaments als an das unfehlbare Wort Gottes, nach dem alle
Lehren und Lehrer der Kirche beurteilt werden sollen. Sie
bindet sich daher an die Bekenntnisschriften der
evangelisch-lutherischen Kirche, weil in ihnen die
schriftgemäße Lehre bezeugt ist, nämlich an die drei
ökumenischen Symbole (das Apostolische, das Nicänische und
das Athanasianische Bekenntnis), an die
ungeänderte Augsburgische Konfession und ihre Apologie, die
Schmalkaldischen Artikel, den Kleinen und Großen Katechismus
und die Konkordienformel.“
Diese
Aussagen der Grundordnung gehen zurück auf die Augsburgische
Konfession von 1530. Dort heißt es in Artikel VII „Über die
Kirche und ihre Einheit“: „Es wird auch gelehrt, dass
allezeit die eine, heilige, christliche Kirche sein und
bleiben muss. Sie ist die Versammlung aller Gläubigen, bei
denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen
Sakramente dem Evangelium gemäß gereicht werden. Denn das
genügt zur wahren Einheit der christlichen Kirche, dass das
Evangelium einmütig im rechten Verständnis verkündigt und
die Sakramente dem Wort Gottes gemäß gefeiert werden. Für
die wahre Einheit der christlichen Kirche ist es daher nicht
nötig, überall die gleichen, von den Menschen eingesetzten
kirchlichen Ordnungen einzuhalten – wie Paulus an die
Epheser schreibt: 'Ein Leib und ein Geist, wie ihr auch
durch eure Berufung zu einer Hoffnung berufen seid; ein
Herr, ein Glaube, eine Taufe' (Eph 4,4f)“.
Dazu
erklärt Artikel VIII im ersten Satz „Über die Wirklichkeit
der Kirche“, dass „die christliche Kirche ...ihrem Wesen
nach nichts anderes [ist] als die Versammlung aller
Gläubigen und Heiligen.“
In der
Apologie (Melanchthons Entgegnung auf die Kritik an der
Augsburgischen Konfession) wird ausgeführt, dass die Kirche
schon äußerlich daran erkannt wird, dass in ihr Gottes Wort
rein gelehrt wird und die Sakramente dem Wort Gottes gemäß
gereicht werden. Sie sei nach der Schrift Christi Leib:
„Denn Christus ist ihr Haupt und heiliget und stärket sie
durch seinen Geist.“
Kirchengemeinschaft bedeutet für sie von daher Kanzel- und
Abendmahlsgemeinschaft; Voraussetzung dafür ist die
Einigkeit in Lehre und Bekenntnis.
Dabei
ist Kirche kein Selbstzweck. Ihr früherer Bischof, Dr. Jobst
Schöne, schreibt in einer Informationsschrift über die
“Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche” (Berlin 31985),
zur Bestimmung der Kirche: „Die Kirche ist zu
keinem
anderen Zweck da, als das Heil, das Gott schenken will, zu
verkündigen und auszuteilen in Wort und Sakrament. Sie soll
Menschen zu Gott führen, sie soll Gott loben und
preisen....Weil es nur einen Christus gibt, gibt es
nur eine Kirche, ein Volk Gottes, trotz aller
Trennungen. Denn in allen Konfessionen wirkt und handelt der
eine Heilige Geist, wo immer das Wort Gottes und die
Sakramente etwas ausrichten. Und deshalb leben dort
Christen, die im Glauben mit Christus zu einem Leib
verbunden sind. In diesem Sinne ist die Einheit der Kirche
nicht von den Menschen erst herzustellen, sondern schon
vorhanden. Freilich soll diese Einheit auch erkennbar
werden. Dazu muß man Trennungen überwinden und abbauen –
nicht auf Kosten der Wahrheit, sondern in der Wahrheit und
durch die Wahrheit“
(S.
31).
Gerhard Triebe
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden
Im
ökumenischen Dialog werde ich öfters nach dem Herzstück
baptistischer Identität gefragt. Die Fragesteller erwarten
meist eine Antwort in Richtung Tauftheologie. Zur
Überraschung vieler fällt meine Antwort jedoch anders aus.
Der Baptismus ist eine “Gemeindebewegung”, unser
Hauptinteresse liegt auf dem “Gemeinde bauen” und “Gemeinde
leben”. Es ist für das Verständnis baptistischer
Ekklesiologie hilfreich, sie von der missio Dei – der
Missionsbewegung aus Gott in die Welt – zu entfalten.
Zwölf
kurze Aspekte:
1. Die
Welt und die Geschichte sind durchwaltet von der suchenden
Retterleidenschaft Gottes. Bei der Schöpfung des Menschen
schafft sich Gott ein Gegenüber (Bild Gottes), mit dem er
Gemeinschaft sucht. Der Sündenfall beendet diese Phase.
2.
Jesus Christus ist in seinem geschichtlichen Auftreten,
seinem Sterben am Kreuz und seiner Auferstehung die
Verkörperung und Vollendung der Retterleidenschaft Gottes.
3. En
Christo (in Christus)
Durch
das Geschehen von Kreuz und Auferstehung wird ein Raum “en
Christo” bereitgestellt, in den hinein die ekklesia (Kirche)
gesammelt wird. Dies bedeutet – soma Christou /ekklesia
(Leib Christi/Kirche) ist vor jeder Sichtbarwerdung von
Kirche, ist vorgegeben vor jeder menschlichen Antwort oder
Aktivität.
4. Die
Gnade kommt jeder menschlichen Antwort zuvor – aber dennoch
praktizieren wir keine Säuglingstaufe. Die vorauseilende
Gnade Gottes wird nach unserer Sicht nicht mit der Handlung
der Säuglingstaufe bezeichnet, sondern durch Kindersegnung,
durch evangelisieren, verkündigen, bezeugen und dienen –
d.h. sobald die ekklesia leibhaftig wird, ist sie in ihrem
Leben, sowohl korporativ als auch in ihren einzelnen
Gliedern, Hauptagens des Heilswerbens Gottes.
5. Die
Gemeinde ist Schöpfung des Wortes unter der Herrschaft
Christi. Wir Baptisten teilen ganz klar die reformatorische
Grundsicht, dass die sichtbare Gemeinde eine Schöpfung des
Wortes ist, die der auferstandene Herr erschafft, beruft,
bereitstellt, die er aber auch zu einem Prozess ständiger
Reformation ruft. Damit ist auch die Vorordnung des Wortes
vor der Kirche gegeben. Die Gemeinde steht in ihrer lokalen
und überregionalen und universalen Gestalt unter der
Herrschaft des Auferstandenen. Kyrios Iesous Christos!
6. Die
Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden sind eine sichtbare
Gestaltwerdung der weltweiten Kirche in allen Konfessionen.
7.
Unsere Gemeindetheologie und –praxis ergeben ein sinnvolles
Ganzes. Das mit “Gemeinde” oder “Kirche” übersetzte Wort
ekklesia heißt wörtlich die “Zusammengerufenen” und
“Herausgerufenen” und meinte ursprünglich die Versammlung
der freien Bürger, z.B. in einer griechischen Stadt. Die
Apostel benutzten dieses Wort und machen damit deutlich: Wer
Gottes Ruf vernommen hat, darauf reagiert – sprich glaubt,
der gehört zur Gemeinde. Folge: Glaube, Taufe, Gliedschaft
im universellen Leib Christi und Mitgliedschaft einer
sichtbaren Gestaltwerdung des Christusleibes – sprich einer
Ortsgemeinde.
8. Wir
sprechen gerne von “Gemeinde nach dem Neuen Testament”. Als
Grundlage dient das paulinische Modell, vor allem im Bild
des Leibes im Verständnis von 1. Kor. 12. “Gemeinde nach dem
NT” meint nicht eine Rekonstruktion, sondern ist gemeint im
Sinn, dass eine Gestalt von Gemeinde gewonnen, erhalten und
laufend nachjustiert wird, die den organischen
Lebensabläufen und den Wachstumskräften des Hl. Geistes
damals wie heute die besten Entfaltungsmöglichkeiten bietet
(vgl. Eph. 4, 11-16).
9.
Stichworte: Leibstruktur, Charismen, allgemeines
Priestertum, Pastoren und Leitungsstrukturen. Unser
Gemeindeverständnis geht grundsätzlich von der geistlichen
Gleichwertigkeit aller Gemeindeglieder aus. Durch Gaben und
Befähigungen (Charismen) kommt jedem Glied seine Funktion
zu. Dieses Miteinander wird im Begriff des “allgemeinen
Priestertums” (1. Petrus 2,5) bezeichnet. Als Baptist
erhalte ich vom katholischen Neutestamentler Gerhard Lohfink
unerwartet Schützenhilfe. In seinem Buch: Wie hat Jesus
Gemeinde gewollt? sagt er, dass das Wort “einander” (allelous)
als vorrangiges Strukturmerkmal der neutestamentlichen
Gemeinde anzusehen ist, an Hand dessen man eine ganze
Ekklesiologie konzipieren könnte.
Ferner
der “normale” Weg zum geistlichen Dienst des Pastors
verläuft so: Die Heimatkirchengemeinde erkennt und bestätigt
die Begabung und persönliche Eignung eines Menschen, der von
seiner Berufung weiß. Danach erfolgt ein mehrjähriges
Theologiestudium an einer Evangelischen Theologischen
Fakultät oder der kircheneigenen theologischen
Fachhochschule. Nach einem dreijährigen Vikariat erfolgt die
Ordination.
10. Die
Ortsgemeinde ist befähigt, gültige Entscheidungen für ihren
Glauben und ihr Gemeindeleben zu treffen. Geleitet wird die
Ortsgemeinde vom gewählten Kirchenvorstand. Die
Gemeindeversammlung ist aber letztes Beschlussgremium.
Übergeordnete Zusammenschlüsse wie der Bund
Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R.
oder die Europäische Baptistische Föderation oder der
baptistische Weltbund haben primär helfende, beratende
koordinierende Funktion.
Konkretes Beispiel aus der EFG Bonn: Wir haben nach längerer
theologischer Arbeit im Kirchenvorstand und in der
Gesamtgemeinde nach Abschluss in der Gemeindeversammlung mit
großer Mehrheit beschlossen, dass Christen mit anderer
religiöser Vita – sprich Kindertaufe – bei uns
Gemeindemitglied werden können.
11.
Stichwort: Sakramente. Wir verstehen die sogenannten
Sakramente als Wort Gottes in spezieller Gestalt. Sie sind
Vergewisserungen des Gnadenwortes. Von den herkömmlichen
Sakramenten kennen wir Taufe und Abendmahl.
12.
Stichwort: Ungetaufte Kinder. Neugeborene Kinder werden auf
Wunsch in Anlehnung an Markus 10, 13-16 gesegnet. Als
Evangelisch- Freikirchliche Gemeinden sind wir sehr
familien- und kinderfreundlich und bieten Kreise in allen
Altersgruppen an.
Herwig Mauschitz
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