Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland

Pfarrgemeinde Sankt Cyprian Bonn

Delegierte in der ACK

Pfarrer Thomas Schüppen  
Manfred Mardinskij  

 

Ersatzmitglieder: Thomas Klein, Maria Anna Ruholl

Kontaktadresse:

Alt-Katholisches Pfarramt St. Cyprian

Schaumburg-Lippe-Str. 2

53113 Bonn

Pfarrbüro: Telefon 0228 / 2493742  

Seelsorger: Telefon 0228 / 321966

Telefax 0228 / 249 37 44

pfarrbuero@sankt-cyprian.de


Weitere Informationen auf der Homepage

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Die Alt-Katholische Kirche

Das I. Vatikanische Konzil 1869/70 fasste zwei folgenschwere Beschlüsse:

1. Der Papst kann allein, ohne Zustimmung der Kirche, in Fragen des Glaubens und der Moral unfehlbare, zwingenden Gehorsam fordernde Aussagen machen (Unfehlbarkeitsdogma).

2. Der Papst ist der alleinige und oberste Gesetzgeber, Leiter und Richter in allen kirchlichen Fragen (Dogma der Universaljurisdiktion).

Das Vorhaben und die Durchsetzung dieser Dogmen stieß auf den Widerstand vieler katholischer Christen. Alle, die den neuen Glaubenssätzen widersprachen, wurden mit der großen Exkommunikation belegt (Ausschluss aus der röm. kath. Kirche).

Die Exkommunizierten wollten an dem Glauben der alten katholischen Kirche festhalten. So sahen sie sich gezwungen eigene Gemeinden zu bilden, Bischöfe zu wählen und sich zu Bistümern zusammenzuschließen.

Dies führte zu folgenden Reformen:

Einführung der Muttersprache in allen gottesdienstlichen Feiern

Abschaffung der Gebühren für geistliche Amtshandlungen

Gleichberechtigung der sakramentalen Bußfeier neben der Einzelbeichte

Volle Mitsprache aller Gemeindemitglieder, z.B. in Gemeindeversammlungen, Bistums- und Landessynoden, Wahl der Pfarrer, der Bistumsleitung und des Bischofs

Ökumenische Selbstverpflichtung nach dem Prinzip „Einheit in der Vielfalt“, (Bonner Unionskonferenzen 1874/75), woraus die Kirchengemeinschaft mit allen anglikanischen Kirchen (1931) und die Vereinbarung zur gegenseitigen Teilnahme an der Eucharistie/Abendmahl zwischen den evangelischen Landeskirchen und der Alt-Kath. Kirche in Deutschland entstanden ist (1985)

Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten (zweite kirchliche Trauung Geschiedener Wiederverheirateter)

Aufhebung des Pflichtzölibats (1878), auch für die Bischöfe

Wiedereinführung des Diakonenamtes für Frauen (1982)

Zulassung der Frauen zum dreifachen kirchlichen Amt (Diakon, Priester, Bischof), (1994).

 

Mit der Orthodoxie (Ökum. Patriarchat von Konstantinopel) und mit der röm. kath. Kirche finden Verhandlungen über gegenseitige Annäherung und pastorale Vereinbarungen statt; die Kommissionen tagen regelmäßig.

Ebenfalls tagt regelmäßig eine Kommission der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Deutschland und der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland.

Kontakt

Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Bonn

(ACK Bonn)

c/o Frau Esther Runkel, 1. Vorsitzende

Vorstand

Esther Runkel (Evangelische-Freikirchliche Gemeinde)

Ursula Lantzerath (römisch-katholische Kirche)

Tilman Schmidt (Evangelische Kirche im Rheinland)

Pfarrer Eugen Theodor (Russisch-Orthodoxe Kirche)