Pfarrer Thomas Schüppen | |
Manfred Mardinskij |
Ersatzmitglieder: Thomas Klein, Maria Anna Ruholl
Alt-Katholisches Pfarramt St. Cyprian
Schaumburg-Lippe-Str. 2
53113 Bonn
Pfarrbüro: Telefon 0228 / 2493742
Seelsorger: Telefon 0228 / 321966
Telefax 0228 / 249 37 44
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Das I. Vatikanische Konzil 1869/70 fasste zwei folgenschwere Beschlüsse:
1. Der Papst kann allein, ohne Zustimmung der Kirche, in Fragen des Glaubens und der Moral unfehlbare, zwingenden Gehorsam fordernde Aussagen machen (Unfehlbarkeitsdogma).
2. Der Papst ist der alleinige und oberste Gesetzgeber, Leiter und Richter in allen kirchlichen Fragen (Dogma der Universaljurisdiktion).
Das Vorhaben und die Durchsetzung dieser Dogmen stieß auf den Widerstand vieler katholischer Christen. Alle, die den neuen Glaubenssätzen widersprachen, wurden mit der großen Exkommunikation belegt (Ausschluss aus der röm. kath. Kirche).
Die Exkommunizierten wollten an dem Glauben der alten katholischen Kirche festhalten. So sahen sie sich gezwungen eigene Gemeinden zu bilden, Bischöfe zu wählen und sich zu Bistümern zusammenzuschließen.
Dies führte zu folgenden Reformen:
Einführung der Muttersprache in allen gottesdienstlichen Feiern
Abschaffung der Gebühren für geistliche Amtshandlungen
Gleichberechtigung der sakramentalen Bußfeier neben der Einzelbeichte
Volle Mitsprache aller Gemeindemitglieder, z.B. in Gemeindeversammlungen, Bistums- und Landessynoden, Wahl der Pfarrer, der Bistumsleitung und des Bischofs
Ökumenische Selbstverpflichtung nach dem Prinzip „Einheit in der Vielfalt“, (Bonner Unionskonferenzen 1874/75), woraus die Kirchengemeinschaft mit allen anglikanischen Kirchen (1931) und die Vereinbarung zur gegenseitigen Teilnahme an der Eucharistie/Abendmahl zwischen den evangelischen Landeskirchen und der Alt-Kath. Kirche in Deutschland entstanden ist (1985)
Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten (zweite kirchliche Trauung Geschiedener Wiederverheirateter)
Aufhebung des Pflichtzölibats (1878), auch für die Bischöfe
Wiedereinführung des Diakonenamtes für Frauen (1982)
Zulassung der Frauen zum dreifachen kirchlichen Amt (Diakon, Priester, Bischof), (1994).
Mit der Orthodoxie (Ökum. Patriarchat von Konstantinopel) und mit der röm. kath. Kirche finden Verhandlungen über gegenseitige Annäherung und pastorale Vereinbarungen statt; die Kommissionen tagen regelmäßig.
Ebenfalls tagt regelmäßig eine Kommission der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Deutschland und der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland.