Wie hat Christus seine Kirche gewollt und was ist daraus geworden?
Zum Kirchenverständnis der in der Bonner ACK vertretenen Kirchen
(Manche Beiträge sind hervorgegangen aus offenen Abenden in St. Cyprian zu diesem Thema.)
Alt-Katholisch: Wie hat Christus seine Kirche gewollt
und was ist daraus geworden?
Die „alt-katholische Bewegung“ etablierte sich innerhalb der römisch-katholischen Kirche aufgrund des von Papst Pius IX. avisierten Dogmas von der „Unbefleckten Empfängnis Mariens“ (dogmatisiert 1854). Sie entstand in Opposition zu der, von den Jesuiten bestimmten Forcierung dieses Glaubenssatzes.
Dazu kam, dass nach 1854 bis zum I. Vatikanischen Konzil 1869/70 die Jesuiten die Stärkung des Papstamtes betrieben, die in der Dogmatisierung des Jurisdiktionsprimates (= Rechtsgewalt des Bischofs von Rom über die gesamte römisch-katholische Weltkirche) und des Dogmas von der „Unfehlbarkeit des Papstes in Glaubens- und Sittenfragen“ (promulgiert 1870) gipfelte.
Altkirchliche Grundlage für die Entstehung der Alt-Katholischen Kirche bildet die alte Verfassung der frühchristlichen Gemeinden der ersten drei Jahrhunderte bis zur „Konstantinischen Wende“ ca. 318 - 325 n. Chr.. Durch Kaiser Konstantin und seine Nachfolger wurde die christliche Religion zur Staatsreligion erhoben (Staatskirche), die den Bischöfen und den Patriarchaten eine besondere, mit dem Staat verknüpfte Stellung einräumte. Der Bischof von Rom (Patriarch der Westkirche) genoss eine Vorrangstellung, die politisch ausgebaut wurde.
Die Alt-Katholische Kirche beruft sich im wesentlichen auf die Kirchenväter Augustinus und Cyprian, die die Selbständigkeit der Ortskirche betonten und dafür kämpften.
Nach der Verkündigung der o. g. Dogmen von 1870 wurden die Anhänger der alt-katholischen Bewegung durch den Papst mit der großen Exkommunikation (Ausschluss aus der Kirche) belegt. Danach bildeten sich alt-katholische Gemeinden. Nach der im Jahre 1872/73 ausgearbeiteten bischöflich-synodalen Verfassung und der Anerkennung des ersten (von den Geistlichen und Laien gewählten) Bischofs Joseph Hubert Reinkens (Professor der Theologie in Breslau) durch die Staatsregierung von Preußen und den einzelnen Königreichen und Fürstentümern der „Deutschen Lande“ bekamen das Bistum und die Gemeinden den Status der Körperschaft öffentlichen Rechtes und waren dadurch den beiden „Großkirchen“ gleichgestellt. Bischofssitz wurde Bonn.
Die Synodalverfassung der Kirche wurde im Laufe der Jahre zwar immer wieder in einzelnen Passagen geändert oder der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung angepasst, sie ist allerdings bis heute im wesentlichen der ersten Verfassung treu geblieben.
Das oberste Gesetzgebungsorgan der Kirche ist die Bistumssynode, die zu zwei Drittel aus Laien und zu einem Drittel aus Geistlichen besteht. Diese wählt den Bischof, dessen Amtszeit zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr endet. Die Pfarrer werden von den Gemeindeversammlungen gewählt und vom Bischof ernannt. Die Bistumssynode findet alle drei Jahre statt, sie wählt aus ihren Mitgliedern vier Laien und zwei Geistliche, die zusammen mit dem Bischof zwischen den Synoden das Bistum leiten.
Das Bistum ist in Dekanate (mittlere Ebene) gegliedert. Die Kirchenvorstände der Gemeinden des Dekanates wählen den Dekan/die Dekanin. Diese arbeiten eng mit dem Bischof zusammen, führen die Visitationen in den Gemeinden durch und repräsentieren die Kirche des Dekanates, so wie der Pfarrer/die Pfarrerin die Kirche in den Kommunen repräsentiert.
Die Verwaltungshoheit (im wesentlichen die Finanzverwaltung) ist auf Länderebene (Bundesländer) in Form von Gemeindeverbänden oder Landessynoden angesiedelt .
Die Ausbildung der Geistlichen findet am Alt-Katholischen Seminar an der Universität Bonn statt. Das Seminar ist dem Rektor der Universität direkt unterstellt. Neben dem Universitätsseminar gibt es außerdem das Bischöfliche Seminar in Bonn, an dem die „Praktische Theologie“ gelehrt wird. Die Dozenten am Bischöflichen Seminar werden vom Bischof im Einvernehmen mit der Bistumsleitung (Synodalvertretung) ernannt.
Vorsteher der Eucharistiefeier ist der Bischof oder der Priester (Pfarrer oder Vikar). Der Begriff 'Priester' bezieht sich für die Alt-Katholische Kirche nicht auf sacerdos = Opferpriester. Priester ist vielmehr als Beruf im Gegensatz zum Pfarrer oder Vikar, die als Titel zu sehen sind. „Wort Gottes Feiern“ können auch von Diakonen/Diakoninnen und Laien gehalten werden. Die Verwaltung der Sakramente liegt beim Bischof und bei den Pfarrern. Der Bischof hat die Jurisdiktion für das Bistum, der gewählte und vom Bischof ernannte Pfarrer hat die Jurisdiktion für die Pfarrgemeinde.
Das ius liturgicum ist für das Bistum dem Bischof vorbehalten, für die Pfarrgemeinde dem Pfarrer.
Werner Luttermann
Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) KdöR
Zum Selbstverständnis des BFP gehören drei Merkmale: Sie sind Pfingstgemeinden, sie sind Gemeindebund, und sie sind eine Freikirche.
Kirchengeschichtlich sind die Pfingstgemeinden als Glied einer Kette gottgegebener, geistlicher Bewegungen (beginnend mit der Gründung der ersten Gemeinde Jerusalems zu Pfingsten) zu sehen. Es ist Jesus Christus, der auch in unserer Zeit seine Gemeinde baut, und es ist das Wort Gottes, die Bibel, welches aktuelle Autorität und Kraft für unsere moderne Welt hat. Und es ist das Wirken des Heiligen Geistes, heute geradeso wie zum ersten Pfingstfest.
Wir glauben, dass die Bibel Gottes Wort und von ihm inspiriert und unfehlbar ist. Wir glauben an einen dreieinigen Gott, allmächtig und ewig: Vater, Sohn und Heiliger Geist. Als lebendige Gemeinde, die ihren Glauben praktiziert, sind uns alle Menschen willkommen, die Jesus als ihren Retter (Erlöser) annehmen und hier ein geistliches Zuhause finden möchten. Zur Gemeinde gehören alle wahrhaft Gläubigen, die wiedergeboren und getauft sind: die in jedem Lebensbereich einen Lebensstil nach Jesu Vorbild (Heiligung) anstreben.
Unter diesen Voraussetzungen glauben wir, dass Kirche die Gemeinde der von Gott herausgerufenen Gemeinschaft der von Sünden Erlösten ist, durch die er der Welt sein Heil verkünden lässt. Sie ist der Leib Jesu, außerdem der Ort des gegenseitigen Dienstes, zu dem Gott alle Glieder beruft und befähigt. Durch die Taufe (durch Untertauchen) und aufgrund der persönlichen Bekenntnisse, der Vergebung der Sünden und des Glaubens an Jesus Christus treten die Gläubigen der lokalen Gemeinde bei.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Gläubiger auf seinem geistlichen Entwicklungsweg Mitglied einer anderen christlichen Kirche bleibt, jedoch durch oben genanntes Bekenntnis, wenn dies seinem Wunsch entspricht, gleichzeitig auch Mitglied der BFP-Ortsgemeinde werden kann.
Es besteht eine große Freiheit in der Gestaltung der Kirchen-, bzw. Gemeindestruktur. Der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die einzelnen Ortsgemeinden können sich dem Bund direkt anschließen oder sich als eingetragener Verein konstituieren. Die Bonner Gemeinde wird vom Ältestenkreis geleitet, dem auch der Vorstand des Vereins angehört. Der beratende Beirat besteht aus den Hauskreisleitern und den Diakonen. Entscheidungsgremium ist die dreimal jährlich tagende Mitgliederversammlung.
Ist einer durch Älteste geistlich erkannt und der Gemeindeversammlung vorgestellt worden, kann er durch Handausstreckung als Ältester bestätigt werden. Jeder Gläubige und Pneumatiker, der das Vertrauen der Gemeindeleitung und der Gemeindeversammlung besitzt, darf einen Gottesdienst halten, bzw. predigen. Die Pastoren werden in eigenen Seminaren ausgebildet oder sie haben jahrelang nebenberuflich geistlichen Dienst getan nach Berufung und Begabung des Geistes, so dass sie nach kurzer Ausbildungszeit und Ordination dann vollzeitlichen Dienst in einer Gemeinde versehen können.
Mitglieder freikirchlicher Pfingstgemeinden glauben nicht, dass die Sakramente der Kirche zur Verwaltung übergeben worden sind. Die direkte Beziehung des Glaubenden oder des Pneumatikers zu Jesus Christus und das Vertrauen der Gemeindeleitung und der Gemeindeversammlung berechtigt sie zu taufen und das Abendmahl auszuteilen.
Karola Conrads-Butenhof
Evangelisch-methodistische Kirche (EmK)
Es gibt eine sehr komprimierte Formulierung in der Verfassung der EmK, die unser Kirchenverständnis auf den Punkt bringt, und wir glauben, dass dies mit dem Willen unseres Herrn Jesus Christus vereinbar ist:
“Die Kirche ist der Zusammenschluss aller wahrhaft Glaubenden unter Jesus Christus, ihrem Herrn. Sie ist die erlöste und mit der Botschaft der Erlösung in die Welt gesandte Gemeinschaft, in der Gottes Wort durch von Gott berufene Männer und Frauen gepredigt wird und die Sakramente (Taufe und Abendmahl) nach der Einsetzung Christi recht verwaltet werden. Unter der Wirkung des Heiligen Geistes dient die Kirche der Anbetung Gottes, der Auferbauung der Glaubenden und der Erlösung der Welt. Die Kirche Jesu Christi lebt in der Welt und für die Welt.”
Damit verbindet sich für uns eine besondere Aufgabe, die uns unsere Kirchenleitung für alle Planungen und Entscheidungen mit auf den Weg gegeben hat:
“Ziel unserer Arbeit ist es, bisher kirchenferne Menschen mit der Liebe Gottes vertraut zu machen, sie in die verbindliche Gemeinschaft unserer Kirche einzuladen und mit ihnen unseren christlichen Glauben zu leben.”
Die Zuwendung zu anderen Menschen, denen unser Glaube Hoffnung und neue Perspektiven für ihr Leben geben soll, gehört von Anfang an zur methodistischen Bewegung. Alle Menschen sind ohne Unterschied eingeladen, am kirchlichen Leben teilzunehmen. Kirchenglied mit allen Rechten und Pflichten wird man jedoch erst nach der Taufe durch ein persönliches Glaubensbekenntnis vor der Gemeinde. Als Teil der einen christlichen Kirche glaubt die Evangelisch-methodistische Kirche, dass ihre starke Zersplitterung ein Hindernis für ihren Dienst ist und arbeitet deshalb bewusst in allen Bereichen der Ökumene mit. Um ihren Aufgaben gerecht zu werden, ist für die methodistische Kirche weltweit ein sog. “Verbundsystem” (Connexio) charakteristisch, das ganz auf gegenseitiges Geben und Nehmen eingestellt ist. Es bedeutet, dass alle Zweige der Kirche miteinander verbunden und aufeinander angewiesen sind.
Aus der Tradition heraus hat sich für alle Leitungsgremien und Kirchenparlamente, in denen Pastoren und Laiendelegierte paritätisch zusammenarbeiten, der Begriff ”Konferenzen” erhalten. Ursprünglich waren dies rein seelsorgerliche Treffen, in denen sich die Prediger brüderlich über Fragen des Glaubens, der Verkündigung und der Organisation austauschten. Heute unterscheiden wir in Deutschland von der Basis bis zur Spitze folgende Konferenzen: Bezirkskonferenz, Jährliche Konferenzen als grundlegende Körperschaften der Kirche (Norddeutsche, Süddeutsche und Ostdeutsche Jährliche Konferenz) und die Zentralkonferenz als Zusammenschluss der Jährlichen Konferenzen, für deren Bereich ein Bischof bzw. seit 2005 erstmalig eine Bischöfin zuständig ist. Themen der Konferenzen sind bis heute Glaubens- und Verwaltungsfragen, Fragen zur Kirchenordnung sowie ganz praktische Probleme.
Der Bischof wird von der Zentralkonferenz zunächst für vier Jahre gewählt. Bei Wiederwahl beträgt die zweite Amtszeit acht Jahre. Ein Bischof im Ruhestand bleibt Bischof der Kirche mit beratender Stimme. Alle Leitungsaufgaben des Bischofs und seine Vertretung der EmK nach außen und innen werden in der Kirchenordnung geregelt. Er führt den Vorsitz bei den Jährlichen Konferenzen, bei der Zentralkonferenz und in regelmäßigem Turnus auch bei der Generalkonferenz, die für die gesamte United Methodist Church zuständig ist, die ursprünglich aus der Bischöflichen Methodistenkirche in Amerika hervorgegangen ist und zu der auch die deutsche EmK gehört. Alle methodistischen Zweige weltweit sind im Weltrat Methodistischer Kirchen zusammengeschlossen. Er tagt alle fünf Jahre und führt auf Weltebene den Dialog mit anderen christlichen Kirchen.
Die Pastoren/Pastorinnen der EmK durchlaufen bis zu ihrer Ordination durch den Bischof einen langen praktischen und theoretischen Ausbildungsweg. Nach einem einjährigen Gemeindepraktikum, das mit einer Empfehlung für das weitere Studium abschließt, erfolgt die weitere Ausbildung an einem eigenen Theologischen Seminar in Reutlingen, das als Fachhochschule staatlich anerkannt ist und auch Studierenden aus anderen Kirchen offensteht. Kombinationen mit einem Universitätsstudium sind möglich. Nach Studiumsabschluss folgen drei praktische Jahre im Gemeindedienst bis zur Ordination. Danach sind Pastoren Mitglieder der Jährlichen Konferenz und tragen die Verantwortung für die geistliche Gemeindeleitung und die Verwaltung der Sakramente. Im Verkündigungsdienst werden sie durch Laienprediger/innen und Predigthelfer/innen mit entsprechender Ausbildung unterstützt. Eine wichtige Brückenfunktion zwischen Bischof, Pastoren und Bezirk kommt den Superintendenten zu, die für maximal acht Jahre gewählt werden und für einen wesentlich größeren Distrikt als in den evangelischen Landeskirchen zuständig sind.
In ihrer Lehre steht die Evangelisch-methodistische Kirche auf dem Boden der Reformation mit dem Bekenntnis zum “Allgemeinen Priestertum der Gläubigen”. Wie in anderen christlichen Kirchen gilt für sie das Apostolische und das Nizänische Glaubensbekenntnis. Außerdem nehmen in ihrer Kirchenordnung die sog. “Sozialen Grundsätze” einen breiten Raum ein - als Verbindung zwischen Lehre und Ethik.
Gisela Thimm
Ekklesiologische Gedanken im orthodoxen Kontext
Auf die hier zu behandelnde Frage kann man gewiss viele Antworten geben. Der Inhalt jeder dieser Antworten hängt immer von unterschiedlichen Voraussetzungen ab, unter denen man lebt, denkt und handelt. Die Faktoren, nach denen diese Frage zu beantworten ist, sind geschichtlicher, sozialer, philosophischer, weltanschaulicher, nicht zuletzt theologischer Natur. Es heißt also, dass es nicht nur eine Antwort geben kann, sondern viele. Oder eben nicht?
Orthodoxen Erachtens kann diese Frage eigentlich nur eine Antwort haben! Die Antwort, die die Kirche vor 18 Jahrhunderten im altkirchlichen Kontext für sich selbst gegeben hat. Diese Antwort hat die Objektivität jener Menschen, die Christus kennenlernten, hörten, sahen und mit ihren Händen berührten (1. Joh 1,1). Die Antwort ist in unserem Glaubensbekenntnis 1) zu finden: „Wir glauben an die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“. Diese vier Aspekte des Kircheseins, nämlich die „Einheit“, die „Heiligkeit“, die „Katholizität“ und die „Apostolizität“, sieht jede Kirche (gemeint sind hier die unterschiedlichen Konfessionen) sicherlich bei sich selbst. Denn nur unter diesen Aspekten hat das Kirchesein in jeder Theologie einen ekklesiologischen Sinn, der sie von anderen weltlichen Versammlungen 2) unterscheidet.
Da aber dieser Satz des Credos, genauso wie alle theologischen Sätze, keine selbstoffenbarte Wahrheit ist, braucht man die „Brille“ der Theologie, um ihm „Fleisch“ zu geben. Daraus haben sich mindestens so viele „Inkarnationen“ ergeben, wie die Zahl der uns bekannten Kirchen (s. wieder Konfessionen) 3). Die folgende, kurze Auslegung der Begriffe „Einheit“, „Heiligkeit“, „Katholizität“ und „Apostolizität“ dient hier zur orthodoxen Darstellung einiger ekklesiologischer Gedanken.
I. Einer der meistzitierten Bibelverse ist: „ein Herr, ein Glaube, eine Taufe“ (Eph 4,5). Er dient als biblischer Ansatz für unterschiedliche Initiativen der ökumenischen Bewegung, z. B. die Entwicklung einer ökumenischen Tauftheologie, die zur Anerkennung der Taufe aller christlichen Kirchen führen kann. Hinter diesem Vers aber versteckt sich der Wunsch der Überwindung jener trennenden Elemente, die seit dem Ausgang der Urväter aus dem Paradies auf dieser Welt herrschen. Die Störung der Beziehung von Gott und Menschen wurde durch die Fleischwerdung Christi, sein Leid, seinen Tod und seine Auferstehung überwunden. Man kann sicherlich behaupten, dass die Gründung der („nach-christlichen“) Kirche dieses Ziel hat. Denn die Kirche als Leib Christi strebt nach Einheit, nach Überwindung des Trennenden.
In der Göttlichen Liturgie der orthodoxen Kirche verwendet man hauptsächlich und fast immer die gleichen Fürbitten. In einer davon betet man für die „Standhaftigkeit der Kirchen Gottes und die Einheit aller“. Hier sind gewiss die Ortskirchen gemeint (und nicht die Konfessionen, die eine neuere Entwicklung in der Kirchengeschichte sind). Die Einheit aller Ortskirchen kann die Einheit des Leibes Christi gewährleisten (vgl. Joh 17,21: „alle sollen eins sein“) und damit die Wiederherstellung der Beziehung von Gott und Menschen.
II. Die Kirche ist „heilig“, da sie den Leib Christi darstellt; jenen Leib also, der als Haupt den Auferstandenen hat. Um Ihn bildet sich die sichtbare und die unsichtbare Kirche in einen Körper mit dem Ziel der Einheit aller untereinander und mit Gott.
Der Begriff der Heiligkeit weist auch auf das Ziel der Kirche hin: Die Kirche gewährleistet das Heil des Menschen. Als Leib Christi ist sie ein heiliger Leib, der auch jeden heiligt, der daran Teil hat. In diesem Sinne spricht der Apostel Petrus von der königlichen Priesterschaft, die den heiligen Stamm der Christen bildet (1. Petr 2,9).
III. Parallel ist auch der Begriff der Katholizität zu sehen. Das Wort „katholisch“ (vom „römisch-katholisch“ zu unterscheiden, weil es nicht konfessionell gemeint ist) weist wieder auf die Natur und die Mission der Kirche hin. Die Kirche als Leib Christi umfasst Schöpfung und Menschheit als ganzes. Ferner hat der Organismus der Kirche nicht nur mit der sichtbaren Welt zu tun, sondern auch mit der unsichtbaren, nicht nur mit der Welt von heute, sondern auch mit der von gestern und der von morgen. Die Kirche hat ihre Anfänge in Gen 1,1: „Am Anfang…“ und in Off 22,20: „Amen. Komm, Herr Jesus!“ wird sie ihre Vollendung finden. Deshalb ist das Wort „katholisch“ eher mit dem Wort „allesumfassend“ zu übertragen und nicht mit dem Wort „allgemein“.
Als ein Organismus, der in diesem Raum und in dieser Zeit (hier und jetzt) lebt, findet die Kirche, weil sie „katholisch“ („allesumfassend“) ist, ihre Bestimmung. So strebt die sichtbare Kirche danach, „katholisch“ zu werden, um den Willen ihres Herrn zu erfüllen (Mt 28,19: „Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern“), um das Heil allen Menschen zu bringen. In ihrer Katholizität ist die Kirche missionarisch: Sie versteht aber ihre Mission nicht als einen Glauben, der den Menschen aufgezwungen werden muss, sondern als Zeugnis und als Diakonie, die ein Beispiel setzen, „damit die Welt glaubt“ (Joh 17,21).
IV. Kirche und christlicher Glaube sind so eng miteinander verbunden, dass eins nicht ohne das andere sein kann. Obwohl unser Glauben etwas Persönliches ist (also eine persönliche Beziehung zu Gott und den Menschen), ist der christliche Glaube keine eigene Erfindung. Die Väter des VII. Ökumenischen Konzils (Nicäa 787) hatten ihren Beschluss deshalb ungefähr so begründet: „Das ist der Glaube der Propheten, der Apostel, der Väter, das ist der Glaube der katholischen Kirche“. Das Prädikat „Apostolizität“ weist also auf die Authentizität des Glaubens (und deshalb der Kirche) hin, die nach dem irdischen Leben Christi ihren Ursprung in den Aposteln hat.
Gewiss musste die Kirche viele Wunden an ihrem Leib erfahren. Spaltungen, die nicht nur ihre sichtbare Einheit in Gefahr brachten, sondern auch ihrer Glaubwürdigkeit so sehr schadeten, dass sie die Welt in eine „post-christliche“ Ära geführt haben.
Im 20. Jahrhundert hat die Kirche mit der ökumenischen Bewegung versucht, „so wie eine Henne ihre Küken unter ihre Flügel nimmt“ (Mt 23,37), die Einheit wiederherzustellen. Dies war ein Gebot Gottes, dem sie folgen musste.
In jeder Göttlichen Liturgie betet, wie gesagt, die orthodoxe Kirche für „die Einheit aller“, damit die Kirche auch nach außen als „eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“ sichtbar wird, „damit die Welt glaubt“ (Joh 17,21).
1) Bekanntlich kennt die Orthodoxe Kirche nur ein Glaubensbekenntnis, das Nizäno-Konstantinopolitanum (385 n. Chr., allerdings ohne die spätere Ergänzung durch das „filioque“); da dieses in (fast?) allen Kirchen Geltung hat, bezeichnet man es als ökumenisches Glaubensbekenntnis. .
2) „Versammlung“ kann eine der Übersetzungen des altgriechischen Wortes „Ekklesía“ sein.
3) Dazu kann man jene „Inkarnationen“ hinzuzählen, die Produkte einer „sentimentalen“ Theologie ökumenisch engagierter Menschen sind.
Konstantinos Vliagkoftis
Die anglikanische Kirche ist eine Gemeinschaft von 38 autonomen Mitgliedskirchen in 161 Ländern. Sie sind verbunden durch ihre gemeinsame Geschichte, ihre Theologie, ihre Gottesdienste und die Zugehörigkeit zum altehrwürdigen erzbischöflichen Sitz von Canterbury. Die Heilige Schrift, die Evangelien, die apostolische Kirche und die frühen Kirchenväter sind das Fundament des anglikanischen Glaubens und der Gottesdienste.
Glaubensgrundlagen sind:
· Das Alte und das Neue Testament enthalten „alle Dinge ..., die zum Heil notwendig sind“. Sie sind auch Regel und Ultima Ratio des Glaubens.
· Das Apostolische Glaubensbekenntnis wird als Taufsymbol verstanden und das Glaubensbekenntnis von Nizäa als die hinreichende Aussage des christlichen Glaubens.
· Die beiden Sakramente, die von Christus selbst eingesetzt worden sind (die Taufe und das Mahl des Herrn), werden immer mit den Einsetzungsworten Christi gefeiert. Die Elemente sind von Ihm selbst bestimmt worden.
· Der historische Episkopat wird in der Administration nach den Bedürfnissen der Nationen und Völker, die von Gott in die Einheit der Kirche berufen worden sind, regional adaptiert.
Anglikaner haben ihre christlichen Wurzeln in der frühen Kirche und ihre spezifische Identität in der Erweiterung der Church of England und anderer Episkopalkirchen nach der Reformation. Die anglikanische Gemeinschaft kennt keine zentralisierten Strukturen der Autorität, sondern vertritt seit der englischen Reformation das Prinzip, dass kein Bischof (ob von Rom, Canterbury oder Konstantinopel) für die Geschäfte eines anderen Bistums weisungsbefugt ist. Dennoch gibt es in der Gemeinschaft vier sogenannte “Instruments of Unity” (Instrumente der Einheit) – in der Reihenfolge ihres Entstehens sind dies: Der Erzbischof von Canterbury, die Lambeth Conference, das Anglican Consultativ Council, und das Treffen der ranghöchsten Bischöfe der einzelnen Erzdiözesen.
Oberster geistlicher Leiter der Kirche ist der Primas der Church of England, also der Erzbischof von Canterbury als Primus inter pares. Er, dessen Amt seit 597 besteht, besitzt kein Weisungsrecht gegenüber den übrigen Kirchen der Kirchengemeinschaft. Als höchste gesetzgebende Instanz hat die anglikanische Kirche an ihrer Spitze für gewöhnlich eine synodale Versammlung, die sich aus den Bischöfen, Klerusvertretern und Laienvertretern zusammensetzt. Jeder Diözese steht ein Bischof vor. Die anglikanische Kirchengemeinschaft sieht sich als in der Apostolischen Sukzession stehend an. Dieser Anspruch wird sowohl von der orthodoxen als auch von der alt-katholischen Kirche anerkannt, nicht jedoch von der römisch-katholischen Kirche. In der anglikanischen Lehre gibt es ein weites Spektrum zwischen der High Church (Anglo-Katholizismus), die in Liturgie und Lehre den anderen katholischen Kirchen nahesteht, und der Low Church, die dem Protestantismus, insbesondere dem Calvinismus nahesteht. Aber allen gemeinsam ist The Book of Common Prayer von 1662. Theologisch sind innerhalb der anglikanischen Kirche sehr liberale wie auch streng evangelikale und konservativ anglo-katholische Richtungen vertreten.
Die enge Verzahnung von Staat und Kirche wirkt sich in verschiedenen Bereichen aus: zum Beispiel in der formellen Ernennung von Diözesan- und Erzbischöfen durch die Krone. Die Entscheidung zugunsten der Ordination von Frauen zum Priesteramt konnte erst rechtskräftig werden, nachdem beide Häuser des Parlaments ihrerseits zugestimmt hatten.
Mary Wirths
Zur Ekklesiologie der Mennoniten
Die Mennoniten sind aus den Täuferbewegungen der Reformationszeit hervorgegangen. Ihren Namen verdanken sie dem friesischen Priester Menno Simons, der sich nach der gewaltsamen Niederschlagung des Täuferreichs zu Münster Anfang 1536 den Täufern anschloss und schnell zu einer ihrer Führungspersonen wurde.
Mennonitengemeinde sein ist ein Abenteuer. Es ist der Versuch, Kirche zu sein – ohne Papst, ohne Dogma, ohne Bekenntnis, ohne Landeskirchenämter, ohne ein kirchliches Lehramt, ohne Kirchenrecht und natürlich auch ohne Kirchensteuer. Für viele Christen anderer Konfessionen wie für Nicht-Christen ist schwer vorstellbar, daß das geht. Trotzdem sind Mennoniten ihrem Selbstverständnis nach in vollem Sinn Kirche, sie stehen auf dem Grund der altkirchlichen Bekenntnisse, auch wenn diese im gottesdienstlichen Leben der Gemeinden so gut wie keine Rolle spielen.
Eine explizite Ekklesiologie – wie überhaupt eine mennonitische Theologie – gibt es bei deutschen Mennoniten nicht. Aber es lässt sich benennen, was implizit im Leben der Gemeinden und in ihren Ordnungen an Vorstellungen über sich selbst als Kirche vorhanden ist. Die Taufe der Mündigen (in unserer Gemeinde ab 14 Jahren) ist Ausdruck der Tatsache, dass Gemeindemitgliedschaft individuell gewünscht und verantwortet werden soll. Die Gemeinde versteht sich als Gemeinschaft derer, die bewusst ihr Leben im Hören auf die befreiende Botschaft der Bibel und in der Nachfolge Jesu Christi gestalten wollen. Das Wahlrecht haben Mitglieder, die bereit sind, die Gemeinde zu unterstützen – auch dies ist Ausdruck unseres Verständnisses von Mitgliedschaft.
Der ausgeprägte Kongregationalismus der Mennoniten (jede Gemeinde ist in allen Fragen selbständig, mit der Gemeindeversammlung als höchstem Beschlussorgan) verdankt sich der Lektüre des Neuen Testamentes vor dem Hintergrund des frühneuzeitlichen Kommunalismus, wie er besonders im oberdeutschen Sprachraum und der Alpenregion verbreitet war. Bei den niederländischen und norddeutschen Täufern überwog die Form der Gemeindeleitung durch Älteste, die aufgrund ihrer Persönlichkeit und Ausstrahlung (Charisma) die Leitung übernahmen. Es kam aber auch zur Ausbildung bischöflicher Strukturen, wie sie heutzutage noch in manchen nordamerikanischen Konferenzen, sehr ausgeprägt aber vor allem in Afrika, zu finden sind. Mennonitische Gemeinden schließen sich gern zu Konferenzen oder Arbeitsgemeinschaften zusammen, um Aufgaben zu bewältigen, mit der die einzelne Gemeinde überfordert wäre, wie zum Beispiel die Herausgabe eines neuen Gesangbuches, einer Zeitschrift usw. Hier ergänzen synodale Strukturen den Kongregationalismus. Die traditionellen Gemeinden Deutschlands arbeiten heute in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen (Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden/AMG, knapp 6000 Mitglieder in 56 Gemeinden). Zahlenmäßig überflügelt werden sie heute von russlanddeutschen Rückwanderern, die weitgehend ihre eigenen Gemeinden und gemeindlichen Zusammenschlüsse gebildet haben.
Die Vereinigung der Deutschen Mennonitengemeinden (VDM) war 1948 Gründungsmitglied des ÖRK, und in vielfältiger Weise arbeiten Mennoniten in der ACK auf allen Ebenen mit. Die Gemeinde Krefeld ist seit vielen Jahren in der örtlichen ACK aktiv, seit 2005 auch in Bonn, wo es eine Gemeindegruppe gibt. Die Gemeinschaft mit Christen anderer Konfessionen ist unserer Gemeinde nicht bloß wichtig, sie gehört zu unserem Verständnis konstitutiv hinzu. Seit 1810 sind Christen anderer Konfessionen zum Abendmahl unserer Gemeinde zugelassen.
Die Gemeindeleitung der Gemeinde Krefeld besteht aus dem Kleinen Konsistorium (entspricht dem Kirchenrat), das monatlich tagt. Es besteht aus 12 Diakonen und den beiden Pfarrern. Die Diakone werden für vier Jahre vom Großen Konsistorium gewählt, das 33 Personen und die Pfarrer umfasst, zweimal im Jahr tagt und von der Gemeinde alle vier Jahre direkt gewählt wird. An der Spitze der Gemeinde steht der Älteste, der vom Großen Konsistorium gewählt wird. Pfarrer werden von der Gemeinde gewählt.
Mennoniten kennen keine Sakramente. Taufe und Abendmahl können theoretisch von jedem Gemeindemitglied ausgeübt werden, praktisch ist es fast immer ein Pfarrer. Was die Qualifikation der Pfarrer angeht, gibt es bei den deutschen Mennoniten eine beträchtliche Spannweite. In der Gemeinde Krefeld schreibt die Gemeindeordnung ein akademisches Hochschulstudium vor.
1989 bis 1992 führten Lutheraner (VELKD) und die Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden (AMG) theologische Gespräche, die unter anderem mit der Feststellung endeten, dass gemeinsame Abendmahlsfeiern möglich sind, weil „die traditionellen Lehrunterschiede nicht mehr als kirchentrennend angesehen werden.“ Weltweit gibt es rund 1,6 Millionen Mennoniten, die in der Mennonitischen Weltkonferenz zusammengeschlossen sind. 1998 bis 2003 gab es auf dieser Ebene einen Katholisch-Mennonitischen Dialog, der mit dem Dokument „Gemeinsam berufen, Frieden zu stiften“ abschloss.
Christoph Wiebe
Das römisch-katholische Kirchenverständnis
1) Das II. Vatikanische Konzil, das sich in seiner Dogmatischen Konstitution über die Kirche ("Lumen gentium" = LG) Rechenschaft gegeben hat über das Kirchenverständnis der römisch-katholischen Kirche, beginnt dieses Dokument mit dem bedeutungsschweren Satz: “Christus ist das Licht der Völker”, also nicht die Kirche. Die Kirche hat kein eigenes Licht, sie soll (und kann) nur das Licht Jesu Christi transparent machen. Deshalb muss sie sich ganz auf Jesus Christus hin relativieren. Von ihm her muß sie sich immer wieder erneuern bzw. erneuern lassen (Ecclesia semper reformanda). Jesus Christus also ist ihr Maß, an dem sie sich messen lassen muss!
2) Eingegliedert werden die Menschen in die Kirche Jesu Christi durch die Taufe. (Bedeutsam ist, dass das Konzil die Kirche Jesu Christi nicht [mehr] einfach identifiziert mit der römisch-katholischen Kirche!). Die Taufe schafft ein sakramentales Band der Einheit zwischen allen Getauften, sie gliedert also in die eine Kirche Jesu Christi ein, nicht in eine Konfessionskirche (obwohl sie in einer solchen gespendet wird. - Hier stoßen wir auf das Problem der Kirchenspaltung, die im Widerspruch steht zur Einheit der die Einheit der Kirche begründenden Taufe!). Jedenfalls gilt: Es gibt trotz aller Kirchentrennungen eine fundamentale Kircheneinheit, die nicht verloren gegangen ist. Die eine Taufe drängt zur Kirchen- (und damit zur) Gottesdienstgemeinschaft.
3) Die Taufe begründet vor aller Differenzierung in Ämter und Stände “eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi” (LG 32, 3). (Siehe: Gemeinsames Priestertum aller Gläubigen in der Teilhabe am dreifachen Amt Jesu Christi: am priesterlichen, prophetischen, königlichen Amt). “Eines ist also das auserwählte Volk Gottes: 'Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe` (Eph 4, 5); gemeinsam die Würde der Glieder aus ihrer Wiedergeburt in Christus, gemeinsam die Gnade der Kindschaft, gemeinsam die Berufung zur Vollkommenheit, eines ist das Heil, eines die Hoffnung und ungeteilt die Liebe.” (LG 32, 2; vgl. auch Gal 3, 28; Kol 3, 11; s. auch LG 31, 1).
Das II. Vatikanum macht diese grundlegende wahre Gleichheit vor allem auch dadurch deutlich, dass es in der inhaltlichen Gliederung der Kirchenkonstitution im 1. Kapitel zunächst vom “Mysterium der Kirche” spricht: Sie ist “das von der Einheit des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes her geeinte Volk” (= trinitarische Begründung), dann im 2. Kapitel von der Kirche als “Volk Gottes” und danach erst im 3. Kapitel über “Die hierarchische Verfassung der Kirche, insbesondere das Bischofsamt”.
4) Hier ist nun der Ort, auf den konfessionsspezifischen Unterschied im römisch-katholischen Kirchenverständnis zu dem der übrigen christlichen Kirchen zu sprechen zu kommen. Ich möchte diesen Unterschied kurz an folgenden Punkten verdeutlichen:
4.1 Obwohl das II. Vatikanum die Totalidentifikation von römisch-katholisch mit der Kirche Jesu Christi aufgegeben hat, hält es an der Überzeugung fest, dass die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche (voll)verwirklicht ist (subsistiert): “Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Das schließt nicht aus, dass außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen.” (LG 8, 2). Es ist wichtig zu sehen und zu beachten, dass das “verwirklicht in” eine positive, nicht eine exklusive Aussage ist. Kirche Jesu Christi ist auch in anderen christlichen Kirchen verwirklicht (wenn auch nach Auffassung der kath. Kirche nicht im vollen Sinne). Dafür sprechen u. a. folgende Gründe:
a) Es gibt in ihnen “vielfältige Elemente der Heiligung und Wahrheit”, die für das Kirchesein der Kirche wesentlich (konstitutiv) sind (vgl. Ökumenismusdekret “Unitatis redintegratio” = UR 3, 2.3);
b) die getrennten Kirchen haben Heilsbedeutung. “Denn der Geist Christi hat sich gewürdigt, sie als Mittel des Heiles zu gebrauchen, ...” (UR 3, 4);
c) Das “(voll) verwirklicht in” bezieht sich auf die “ganze Fülle der Heilsmittel”, die in der katholischen Kirche gegeben sind. Das heißt aber nicht, dass sie in ihr auch in der vollkommensten Weise realisiert und im Leben der Gläubigen ausgeprägt sind! (Vgl. UR 3, 5; 4, 5). Das II. Vatikanum spricht dementsprechend von einer gestuften Kirchengemeinschaft.
4.2 Für die römisch-katholische Kirche ist die Kirchenverfassung von großer Bedeutung. Die für das Kirchesein der Kirche wesentliche Grundverfassung lässt sich kurz so beschreiben: Sie ist die Gemeinschaft von bischöflichen Ortskirchen, die miteinander in Wort und Sakrament kommunizieren. Wort und Sakrament sind die Grundpfeiler, auf denen die Einheit der Kirche beruht. Das bischöfliche Amt dient der Einheit der Ortskirche (=Diözese oder Bistum), das Päpstliche Amt (oder das Petrusamt) dient der Einheit der Ortskirchen untereinander. Wesentlich für das volle Kirchesein (die volle Kirchengemeinschaft) ist dementsprechend das dreifache Band (a) des Glaubensbekenntnisses, (b) der Sakramente, (c) der Leitung (Papst und die mit ihm in Gemeinschaft verbundenen Bischöfe).
Das für das (volle) Kirchesein der Kirche wesentliche Amt ist, wie gesagt, das Bischofsamt in apostolischer Nachfolge (Apostolische Sukzession; Bischöfe als die rechtmäßigen Nachfolger der Apostel). Die “Apostolische Sukzession” ist nicht mechanistisch zu verstehen als ununterbrochene Kette von Handauflegungen (Pipeline-Vorstellung), sondern als Eingliederung in die Körperschaft der Bischöfe. An dieser bischöflichen Sukzession hängt nach der (offiziellen) katholischen Auffassung die Gültigkeit der (ordinierten) Ämter (Diakonen-/Priester-/Bischofsamt) sowie die Gültigkeit der Eucharistie, deren Vorsitz an die Ordination (Weihe) durch einen in apostolischer Sukzession stehenden Bischof gebunden ist, und die gültige Spendung von Firmung, Bußsakrament und Krankensalbung.
Diese Auffassung von der wesentlichen Bedeutung und Notwendigkeit des altkirchlichen Bischofsamtes ist (neben dem Päpstlichen Amt) heute das Haupthindernis für die Kirchen- und Eucharistiegemeinschaft, die Klärung und Aufarbeitung dieser Frage ist deshalb die dringlichste ökumenische Aufgabe.
(NB: Persönlich bin ich mit guten theologischen Gründen, die sich auch auf das II. Vatikanische Konzil stützen können, der Meinung, daß sich diese Frage in einer Weise lösen lassen kann, die den Kirchen der Reformation, die die Kontinuität mit dem altkirchlichen Bischofsamt verloren haben, die Gültigkeit ihrer Ämter nicht abspricht. - Das zu erörtern wäre aber eine eigene Thematik.)
4.3 Entsprechend der oben beschriebenen Grundverfassung der Kirche als horizontales Strukturverhältnis miteinander in Wort und Sakrament kommunizierender Ortskirchen ist das Päpstliche Amt (Petrus-Amt) nach katholischer Auffassung zwar notwendiger Dienst an der Einheit dieser Ortskirchen (Dienst an der universalen Einheit), ein pyramidales, monarchistisch-absolutistisches Verständnis dieses Amtes ist jedoch (theologisch!) grundsätzlich ausgeschlossen. Der Papst ist kein absoluter Monarch! (So auch ausdrücklich Kardinal Josef Ratzinger, der heutige Papst Benedikt XVI.). Schwierigkeiten bereitet nicht eigentlich das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes (diese Unfehlbarkeit bzw. Irrtumslosigkeit bzw. Letztverbindlichkeit in Fragen der Glaubens- und Sittenlehre ist keine andere als die der Kirche als ganzer von Jesus verheißene/zugesagte Unfehlbarkeit); Schwierigkeiten bereitet der Jurisdiktionsprimat. Dieser ist jedoch nicht unbegrenzt! Die Lösung besteht (ohne das Dogma preiszugeben) in der Reinterpretation (bzw. Einordnung, Rückbindung) in die Communio-Ekklesiologie des II. Vatikanums. Ein päpstliches Amt, das sich als integrierende Kraft in der legitimen Pluralität miteinander verbundener Ortskirchen und so als Dienst an der universalen Einheit versteht, könnte im ökumenischen Dialog Chancen auf Anerkennung haben. In einer solchen Ausübung des päpstlichen Amtes wäre nämlich mit der für diesen Dienst notwendigen Autorität zugleich auch die innere Grenze dieser Amtsautorität mitgesetzt.
Hans Jorissen
Weltweite Kirche Gottes – Unser Kirchenverständnis
Die Kirche, ein geistlicher Organismus, ist die Gemeinschaft aller, die an Jesus Christus glauben und in denen der Heilige Geist wohnt. Die wahre Kirche ist der Leib Christi, bestehend aus allen Gläubigen aller christlichen Gemeinden. Die Kirche hat den Auftrag, das Evangelium zu predigen, alles zu lehren, was Christus geboten hat, zu taufen und die Herde zu weiden. In Erfüllung dieses Auftrags nimmt die Kirche, geleitet vom Heiligen Geist, die Bibel als Richtschnur und orientiert sich ständig an Jesus Christus, ihrem lebendigen Haupt.
Die Weltweite Kirche Gottes (WKG) hat eine modifizierte episkopale Form der Kirchenleitung. An der Spitze steht der Präsident der Glaubensgemeinschaft, dem ein Vorstand und ein Ältestenrat zur Seite stehen. Jede Gemeinde wird von einem Pastor geleitet. Älteste, Diakone, Diakoninnen und Laienmitglieder nehmen ihre Aufgaben unter dem Pastor wahr. Die örtlichen Gemeinden sind weitgehend selbständig, ordnen sich aber freiwillig den von der Kirchenzentrale definierten Glaubenssätzen, Werten und Standards unter, sie sind untereinander und mit der Zentrale vernetzt, um eine weltweite Glaubensgemeinschaft zu bilden.
Die Kirche ermutigt Frauen, in Leitungsfunktionen aller Art, einschließlich des Lehrdienstes, gemäß ihren Geistesgaben zu dienen. Vor kurzem wurde von der Kirchenführung nach erneutem Studium dieses Themas entschieden, dass Frauen auch als Leiter und Pastoren von örtlichen Gemeinden ordiniert werden können.
Taufe und Abendmahl sind die Sakramente, die unsere Kirche praktiziert. Die Taufe symbolisiert die Reue des Gläubigen und die Annahme Jesu Christi als Herrn und Erlöser. Die WKG tauft keine Säuglinge und praktiziert die Taufe durch Untertauchen. Beim Abendmahl nehmen wir Brot und Wein zum Gedenken an unseren Erlöser und verkündigen seinen Tod, bis er wiederkommt.
Mitglied wird man durch die Taufe, und durch die Anerkennung unserer Glaubenssätze sowie der Mitgliedschaftspflichten und -rechte.
Alois Mair
Niederländische Evangelische Kirche in Deutschland - Reformierte Ekklesiologie
Was glaubst du von der heiligen, allgemeinen, christlichen Kirche?
Dass der Sohn Gottes aus dem ganzen menschlichen Geschlecht sich eine auserwählte Gemeinde zum ewigen Leben, durch seinen Geist und Wort, in Einigkeit des wahren Glaubens von Anbeginn der Welt bis ans Ende versammle, schütze und erhalte, und dass ich derselben ein lebendiges Glied bin und ewig bleiben werde. (Heidelberger Katechismus , Frage 54).
Wenn wir von einer reformierten Ekklesiologie sprechen, müssen wir bedenken, dass es kaum eine einheitliche Ekklesiologie für alle Kirchen reformierten (calvinistischen) Bekenntnisses gibt. In den Niederlanden allein existieren mindestens zehn Kirchenverbände, die sich reformiert nennen und zwar grundsätzlich alle Wahlkirchen, die man in Deutschland als Freikirchen bezeichnet. Eine automatische Mitgliedschaft ist nicht bekannt, man muss sich zu der Kirche bekennen. Bei gleichem Glaubensbekenntnis unterscheiden sie sich in der Betonung einzelner Elemente, die wichtig sind für die Ekklesiologie. Und hinzu kommt, dass in der “Protestantischen Kirche in den Niederlanden” (PKN) einschließlich der “Niederländischen Kirche in Deutschland” (NKiD), neuere theologische Erkenntnisse sehr verbreitet sind. Von wesentlichen Gegensätzen zwischen Auffassungen in der lutherischen Kirche und der größten niederländischen Kirche ist kaum die Rede.
Dennoch möchte ich hier erläutern, was in den traditionellen reformierten niederländischen Bekenntnisschriften, also dem Heidelberger Katechismus und der Confessio Belgica, niedergeschrieben ist. Die Kirche, die im Anschluss an das Apostolikum als heilige, allgemeine und christliche Kirche charakterisiert wird, ist demnach die von Christus aus der gesamten Menschheit zum ewigen Leben erwählte Gemeinschaft. Christus selbst hat sie berufen, darum wird sie Ekklesia genannt. (Kaleo ist das griechische Wort für rufen.)
Jedoch ist die Kirche nicht identisch mit einer Institution Kirche. Vielmehr bezieht sich die Kirche als erwählte Gemeinde auf das Ganze der Menschheit. Sie ist somit universal im zeitlichen und räumlichen Sinne. Die Kirche als erwählte Gemeinde hat immer und überall existiert und wird auch immer und überall existieren. Sie ist “ aus dem ganzen Geschlecht der Menschheit ... und ... von Anbeginn der Welt bis ans Ende.” (H.K. Fr. 54) So gilt für die Kirche, dass sie verbunden ist mit den Vorfahren und so auch mit Israel: Sie ist Kirche “von allen Zeiten”. Diese Kirche ist ökumenisch: Sie ist Kirche “von allen Orten”. Der Ausdruck “auserwählte” Kirche macht diese Bemerkung wieder problematisch. Denn von der Reformationszeit ab war die Lehre der Kirche aufs engste verbunden mit der Erwählungslehre. Die Gemeinde kann dann als “auserwählte Gemeinde“ oder “Gemeinde der Auserwählten” angesehen werden. So stellt sich hier das Problem der sichtbaren wie auch der unsichtbaren Kirche. Die sichtbare Kirche - bestehend aus allen, die sich äußerlich zu Christus bekennen - können sie sich vorstellen als eine Ortsgemeinde, aber auch als EKD. Die unsichtbare Kirche ist eine ideelle universale Kirche, die Gemeinschaft der Heiligen. Die unsichtbare Kirche wird meistens nur gedacht innerhalb der sichtbaren Kirche.
Die sichtbare Kirche muss noch immer streiten, wahre Kirche zu sein. Kennzeichen der wahren Kirche sind: “die reine Predigt des Evangeliums, die lautere Verwaltung der Sakramente … und die Kirchenzucht zur Besserung der Sünden” (Confessio Belgica Art. 29). Der Kampf um die Wahrheit gehört zur Kirche. Die Kirche wird konstituiert durch Wort und Sakrament, aber nur wo Menschen zusammen sind, die den wahren Glauben bekennen. In der reinen Predigt und der korrekten Verwaltung der Sakramente zeigt sich die Einheit der Kirche. Die Einheit und Wahrheit wird durch Kirchenzucht, Lehrzucht und Zucht über den rechten Wandel der Kirchenmitglieder gewahrt.
In der Bestimmung des Verhältnisses zwischen Ortskirchen/Ortsgemeinden und Landeskirche gibt es allerdings unterschiedliche Auffassungen in den niederländischen Kirchen. In der ersten Nationalsynode der Niederländischen Reformierten Kirche - sie wurde wegen der Verfolgungen in den Niederlanden 1571 in Emden abgehalten - hatte man eine Kirchenordnung formuliert. Artikel I lautet ”Keine Kirche (Ortsgemeinde) ... übt über andere Herrschaft aus, kein Diener (Pfarrer) über Diener, kein Presbyter über Presbyter, kein Diakon über Diakone ...”. (K.O. 1571). Mit dieser Regel sind alle Kirchengemeinden gleichgestellt und kein Amt wichtiger als das andere. Dies hat zum Teil zu Kongregationalistischen Kirchenauffassungen geführt. Das heißt: Jede Ortsgemeinde ist eine völlig selbständige Kirche, wenn sie die oben genannten Kennzeichen besitzt. Die Kirche wird definiert als sichtbare Ortsgemeinde und nicht als Kirche auf nationaler Ebene. Die Kirchen aus einer Gegend kommen einmal oder öfter zusammen in einer Classis. Dort wird nur abgehandelt, was die einzelnen Kirchen nicht selbständig zustande bringen können. Wenn die Tagesordnung erledigt worden ist, wird die Classis wieder aufgehoben. Es gibt keine permanente Verwaltung, und ebenso trifft dies zu für die Synode. Die Kirchenordnung war deshalb im Grunde genommen presbyterialsynodal: Entscheidungen werden auf der Ebene des Presbyteriums und auf der Ebene der Synode getroffen. Praktisch gesehen eher kongregationalistisch: Entscheidungen werden grundsätzlich vor Ort getroffen. Von 1619 bis 1816 wurde keine nationale Synode zusammengerufen.
Das war die Situation bis 1816, als die Kirche durch den König eine neue Kirchenverfassungbekam. In diesem “Reglement” bekam die Kirche eine neue Verwaltung von oben. Die örtliche Selbständigkeit wurde beendet, die Gemeinden wurden Glieder der “Nederlandse Hervormde Kerk”. Die Kirche wurde kollegiale Kirche, also entwickelte sie sich zu einem Verein. Der Widerstand gegen diese Maßnahme war von Anfang an sehr groß. Nach einigen Jahren kam es zu Konflikten über die rechte Lehre, was zur Folge hatte, dass im Verlauf der Zeit immer mehr Gemeinden sich abspalteten. Dies führte zur Zersplitterung in mehrere reformierte Kirchenverbände. Es gibt in den Niederlanden ein geflügeltes Wort: “Zwei Niederländer eine Kirche, vier Niederländer zwei Kirchen.” Noch immer ist dieses kongregationalistische Sentiment sehr weit verbreitet.
Der wichtigste freikirchliche Verband war die “Gereformeerde Kerken (Mehrzahl!) in Nederland”. Nachdem die “Hervormde Kerk” im Jahre 1951 ihre Kirchenordnung geändert hatte, und ab Ende der sechziger Jahre Gespräche begannen, ist im Jahre 2004 eine Wiedervereinigung zustandegekommen. Die kirchlichen Mühlen mahlen langsam. Auch die “Evangelisch Lutherse Kerk in Nederland” gehört zu dieser neu entstandenen “Protestantse Kerk in Nederland”. Zu den Bekenntisgeschriften gehört jetzt u.a. auch die “Augsburgische Konfession”.
Die Kirchenordnung ist nach meiner Auffassung gemischt “presbyterial-synodal” und “kollegial”. Die Lehrfreiheit ist groß. Die Selbständigkeit der Gemeinden ist gewahrt. Das Herz der Verwaltung der Kirche liegt bei den Classis. Die allgemeinen Regeln werden in der Synode nach Konsultierung der Classis vorgeschlagen und nach einer zweiten Zustimmungsrunde festgestellt.
Meinderd de Vries
Die Evangelische Frankophone Gemeinde Bonn, Düsseldorf und Region
Seit über 30 Jahren gibt es in Bonn eine protestantische Gemeinde französischer Sprache. 1985 wurde ein eingeschriebener Verein gegründet. Durch die ausländischen Botschaften, die internationalen Organisationen und die Institute der Universität nahm der Anteil der französischsprachigen Bevölkerung in Bonn stark zu. Auch nach dem Umzug der Bundesregierung lebt die französischsprachige Gemeinde weiter, getragen vom Engagement ihrer Mitglieder, die zwischen Koblenz und Ratingen leben. Die gemeindlichen Aktivitäten haben sich auf die ganze Region ausgeweitet, zu Bonn ist Düsseldorf als zweites Gemeindezentrum hinzugekommen. Viele Gemeindeglieder stammen aus französischsprachigen Staaten des afrikanischen Kontinents (besonders Tschad, Kamerun, Kongo-Kinshasa, Kongo-Brazzaville, Côte d’Yvoire, Madagaskar) aber auch aus Frankreich, Belgien, Kanada und der Schweiz.
Konfessionell spiegelt sich in der Frankophonen Gemeinde das gesamte Spektrum des Protestantismus wider: von nüchternen Calvinisten bis zu enthusiastischen Pfingstlern, von liturgischen Lutheranern bis zu spontanen Baptisten. Auch Französische Hugenotten, Methodisten und Presbyterianer versammeln sich zu den Gottesdiensten, die in der Rigal’schen Kapelle in Bonn-Bad Godesberg und in der Melanchthonkirche in Düsseldorf stattfinden. Diese Traditionen bedürfen alle der Integration in die gemeinsame Feier, so dass nicht eine liturgische Tradition über die andere dominiert. Unsere durchschnittlich sehr junge Gemeinde ist ein Stück gelebte Ökumene. Viele gemischt nationale Familien sind auch gemischt konfessionell, v.a. evangelisch-katholische, aber auch einige christlich-muslimische Familien zählen zu unseren Gemeindegliedern. Nicht nur die europäische und die afrikanische Kultur sind in den Gottesdiensten präsent. Bei den Festen und in den Liedern und Gebeten wird ein Stück von der weltweiten Kirche exemplarisch erfahrbar und das Christsein im Miteinander der verschiedensten Menschen gelebt.
Ein gutes Verhältnis besteht zu den beiden katholischen Schwestergemeinden in Bonn und in Düsseldorf, mit denen wir monatliche Bibelabende sowie ökumenische Gebetsfeiern veranstalten.
Die Evangelische Frankophone Gemeinde wird unterstützt von der Evangelischen Kirche im Rheinland sowie den Kirchenkreisen Bad Godesberg-Voreifel, an Sieg und Rhein und Bonn. Sie ist Mitglied der Vereinigung französischsprachiger Auslandskirchen CEEEFE (Communauté des églises d’expression française à l’extérieur) des Französischen Kirchenbundes FPF (Fédération Protestante de France)
Rudolf Gebhard
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
„Die Grundlage der Evangelischen Kirche in Deutschland ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments gegeben ist. Indem sie diese Grundlage anerkennt, bekennt sich die Evangelische Kirche in Deutschland zu dem Einen Herrn der einen heiligen allgemeinen und apostolischen Kirche. Gemeinsam mit der alten Kirche steht die Evangelische Kirche in Deutschland auf dem Boden der altkirchlichen Bekenntnisse. Für das Verständnis der Heiligen Schrift wie auch der altkirchlichen Bekenntnisse sind in den lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen und Gemeinden die für sie geltenden Bekenntnisse der Reformation maßgebend.“ Diese Präambel aus der Grundordnung der EKD wird durch die Presbyterien und Synoden in Kirchenrecht, Liturgie und Praxis umgesetzt.
Dazu ist Deutschland eingeteilt in 23 evangelische Landeskirchen, in den Grenzen der alten deutschen Länder- und Fürstentümer, also „Rheinland“, „Westfalen“, „Württemberg“, „Baden“, „Schaumburg-Lippe“, etc. Ihre meist presbyterial-synodale Ordnung ähnelt aber mehr den Entscheidungsstrukturen der Bundesrepublik Deutschland.
Gemeinsam bilden sie die EKD mit Sitz in Hannover, deren Synode Empfehlungen herausgibt. Die jeweiligen Landes- und Kreissynoden sind die weiteren Entscheidungsgremien. In den rheinischen Gemeinden entscheiden die Presbyterien über den eigenen Haushalt, das Personal und das Gemeindeprofil.
Die Lutherischen und Unierten Kirchen haben dabei viel von Martin Luther übernommen: Die erste in Hochdeutsch geschriebene Bibel und Liturgie, die ersten hochdeutschen Kirchenlieder, sowie zwei Katechismen. Das ganze gibt es noch einmal in reformierter Form, wobei jede Landeskirche und jedes Presbyterium selber entscheidet, worauf der Schwerpunkt liegt. Lutheraner formulieren weltliches und geistliches Handeln stärker getrennt und bekennen Christi leibliche Anwesenheit im Abendmahl. Reformierte betonen mit der Reich-Gottes-Verkündigung die Herrschaft Jesu Christi über Kirche und Welt und feiern das Abendmahl als Gedächtnismahl in der Gegenwart des auferstandenen Christus. Ihre Liturgie und ihre Kirchen sind schlicht ausgestaltet.
Die Taufe ist bei allen das zweite Sakrament. Alle anderen Kasualien, wie Konfirmation, Trauung, Krankengebet und Beerdigung gelten nicht als Sakramente im eigentlichen Sinne. Die Taufe ist in der Regel eine Kindertaufe, aber auch die Kindersegnung mit späterer Bekenntnistaufe (bei der Konfirmation oder später) ist bekannt. Mit der Taufe ist die Kirchenmitgliedschaft gegeben, die Religionsmündigkeit mit der Konfirmation. Im Gottesdienst findet die allgemeine Beichte statt, die Ohrenbeichte beim Besuch im Pfarramt. Die Konfirmanden werden in der Regel vom 12. bis 14. Lebensjahr wöchentlich 1 - 2 Stunden im Christlichen Glauben unterrichtet und bestätigen bei der Konfirmation ihren Taufbund.
In allen Evangelischen Kirchen dürfen Pfarrer und Pfarrerinnen heiraten; sie studieren an den Kirchlichen und Staatlichen Hochschulen. Sie werden unter Leitung der Landeskirchen an diesen Hochschulen examiniert. Mit der Ordination besteht eine gegenseitige Verpflichtung mit der Landeskirche und die Beauftragung zur Verkündigung und Austeilung der Sakramente sowie die Berechtigung zum Pfarramt. In der Rheinischen Landeskirche prüft das Anstellungsgremium nach zehn Jahren, ob ein Verbleib sinnvoll ist. Presbyter werden von den Gemeindegliedern für jeweils vier Jahre in die Gemeindeleitung gewählt. Einmal jährlich muss eine Gemeindeversammlung stattfinden.
Die Evangelischen Kirchentage sind große Foren öffentlicher Auseinandersetzung mit den Fragen des Glaubens. Über 20 Frauen-, Männer- Familienkommunitäten in Klöstern und Einkehrhäusern und vielfältige Bildungseinrichtungen bieten Einkehr und Orientierung. Die Denkschriften der EKD, wie z. B. die Ostdenkschrift geben wirksame Anstöße für das Öffentliche Leben. Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist die EKD in Medien und Schulen ein verlässlicher Partner des Staates. Mit Kindergärten, Krankenhäusern, Altersheimen und Schulen ist die Evangelische Kirche - besonders im Bereich der Diakonie - einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Besonders bekannt ist die Klinikstadt Bethel bei Bielefeld und in unserer Region die Kaiserswerther Anstalten bei Düsseldorf.
Rüdiger Petrat
Der Gründer der Heilsarmee, Willian Booth wurde 1829 in Nottingham (Mittelengland) geboren. Aus tiefem Verlangen, Gott zu dienen, wurde die Bibel zum Maßstab seines Alltags. Ihn erschütterte immer mehr die soziale und geistliche Not seiner Mitmenschen, besonders in den Ostlondoner Slums. Da die zu den Randgruppen der Gesellschaft gehörenden Menschen nicht in die Kirche kamen, erkannte Booth, dass die Kirche zu den Leuten gehen muss!
Unter Spott und Unverständnis der “Frommen” fing er an, auf den Straßen Ostlondons zu evangelisieren. Heftige Ablehnung von seiten bestehender christlicher Kirchen verhinderte die Integration der “Neubekehrten”. Daher rief Booth 1865 die “Ostlondoner Christliche Erweckungsgesellschaft” ins Leben. Da eine straff organisierte Bewegung besser arbeiten konnte, nahm die Missionsbewegung nach und nach militärische Züge an. Sie erhielt 1878 den Namen “Die Heilsarmee”, organisierte sich in Korps mit “Offizieren” und “Soldaten” und führte Fahne und Uniform ein. Massive Angriffe gegen die Arbeit hielten bis Ende der 1880er Jahre an. Danach wurde die Heilsarmee mehr und mehr anerkannt und breitete sich rasch über die ganze Welt aus.
In Deutschland begann Fritz Schaaff 1886 in Stuttgart nach dem Vorbild des Gründers der Heilsarmee zu missionieren. 1894 arbeiteten bereits 84 Heilsarmeeoffiziere in 24 Korps (Gemeinden) und am Nationalen Hauptquartier (der Hauptverwaltung) in Stuttgart. Mit der Eröffnung des ersten Mädchenheims in Berlin 1897 begann offiziell die soziale Tätigkeit in Deutschland, die sich anschließend im ganzen Land ausbreitete. Die Heilssoldaten wurden eine bekannte Erscheinung im Straßenbild der Großstädte. Und: Bei ihnen hatte sich die Gleichberechtigung der Frau in allen Ämtern durchgesetzt. In der Zeit von 1940 bis 1945 war die Tätigkeit der Heilsarmee vielerorts ohne Angabe von Gründen in der Öffentlichkeit untersagt. In der ehemaligen DDR durften nach dem Mauerbau 1961 keine Versammlungen mehr durchgeführt werden. In der Bundesrepublik hingegen erhielt die Heilsarmee den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. 1961 wurde das Nationale Hauptquartier von Berlin nach Köln verlegt. Nachdem im März 1990 die Heilsarmee in der ehemaligen DDR wieder zugelassen wurde, konnte die damalige Generalin Eva Burrows am 16. Juli gleichen Jahres in Leipzig das erste Korps eröffnen. Seit 1907 hat die Heilsarmee ein Korps in Bonn.
Hans-Werner Kuchta/Frank Kellenberger
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK)
Die SELK teilt, was schon das Nicänische Glaubensbekenntnis über die Kirche sagt: „Wir glauben an ...die Eine, heilige, allgemeine und apostolische Kirche”. Was das konkret für sie bedeutet, beantwortet sie in ihrer Grundordnung. Darin heißt es zu Selbstverständnis und Bekenntnisstand: „1. Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche steht in der Einheit der heiligen, christlichen und apostolischen Kirche, die überall da ist, wo das Wort Gottes rein gepredigt wird und die Sakramente nach der Einsetzung Christi verwaltet werden. Sie bezeugt Jesus Christus als den alleinigen Herrn der Kirche und verkündigt ihn als den Heiland der Welt. 2. Sie ist gebunden an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments als an das unfehlbare Wort Gottes, nach dem alle Lehren und Lehrer der Kirche beurteilt werden sollen. Sie bindet sich daher an die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, weil in ihnen die schriftgemäße Lehre bezeugt ist, nämlich an die drei ökumenischen Symbole (das Apostolische, das Nicänische und das Athanasianische Bekenntnis), an die ungeänderte Augsburgische Konfession und ihre Apologie, die Schmalkaldischen Artikel, den Kleinen und Großen Katechismus und die Konkordienformel.“
Diese Aussagen der Grundordnung gehen zurück auf die Augsburgische Konfession von 1530. Dort heißt es in Artikel VII „Über die Kirche und ihre Einheit“: „Es wird auch gelehrt, dass allezeit die eine, heilige, christliche Kirche sein und bleiben muss. Sie ist die Versammlung aller Gläubigen, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente dem Evangelium gemäß gereicht werden. Denn das genügt zur wahren Einheit der christlichen Kirche, dass das Evangelium einmütig im rechten Verständnis verkündigt und die Sakramente dem Wort Gottes gemäß gefeiert werden. Für die wahre Einheit der christlichen Kirche ist es daher nicht nötig, überall die gleichen, von den Menschen eingesetzten kirchlichen Ordnungen einzuhalten – wie Paulus an die Epheser schreibt: 'Ein Leib und ein Geist, wie ihr auch durch eure Berufung zu einer Hoffnung berufen seid; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe' (Eph 4,4f)“.
Dazu erklärt Artikel VIII im ersten Satz „Über die Wirklichkeit der Kirche“, dass „die christliche Kirche ...ihrem Wesen nach nichts anderes [ist] als die Versammlung aller Gläubigen und Heiligen.“
In der Apologie (Melanchthons Entgegnung auf die Kritik an der Augsburgischen Konfession) wird ausgeführt, dass die Kirche schon äußerlich daran erkannt wird, dass in ihr Gottes Wort rein gelehrt wird und die Sakramente dem Wort Gottes gemäß gereicht werden. Sie sei nach der Schrift Christi Leib: „Denn Christus ist ihr Haupt und heiliget und stärket sie durch seinen Geist.“
Kirchengemeinschaft bedeutet für sie von daher Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft; Voraussetzung dafür ist die Einigkeit in Lehre und Bekenntnis.
Dabei ist Kirche kein Selbstzweck. Ihr früherer Bischof, Dr. Jobst Schöne, schreibt in einer Informationsschrift über die “Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche” (Berlin 31985), zur Bestimmung der Kirche: „Die Kirche ist zu keinem anderen Zweck da, als das Heil, das Gott schenken will, zu verkündigen und auszuteilen in Wort und Sakrament. Sie soll Menschen zu Gott führen, sie soll Gott loben und preisen....Weil es nur einen Christus gibt, gibt es nur eine Kirche, ein Volk Gottes, trotz aller Trennungen. Denn in allen Konfessionen wirkt und handelt der eine Heilige Geist, wo immer das Wort Gottes und die Sakramente etwas ausrichten. Und deshalb leben dort Christen, die im Glauben mit Christus zu einem Leib verbunden sind. In diesem Sinne ist die Einheit der Kirche nicht von den Menschen erst herzustellen, sondern schon vorhanden. Freilich soll diese Einheit auch erkennbar werden. Dazu muß man Trennungen überwinden und abbauen – nicht auf Kosten der Wahrheit, sondern in der Wahrheit und durch die Wahrheit“ (S. 31).
Gerhard Triebe
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden
Im ökumenischen Dialog werde ich öfters nach dem Herzstück baptistischer Identität gefragt. Die Fragesteller erwarten meist eine Antwort in Richtung Tauftheologie. Zur Überraschung vieler fällt meine Antwort jedoch anders aus. Der Baptismus ist eine “Gemeindebewegung”, unser Hauptinteresse liegt auf dem “Gemeinde bauen” und “Gemeinde leben”. Es ist für das Verständnis baptistischer Ekklesiologie hilfreich, sie von der missio Dei – der Missionsbewegung aus Gott in die Welt – zu entfalten.
Zwölf kurze Aspekte:
1. Die Welt und die Geschichte sind durchwaltet von der suchenden Retterleidenschaft Gottes. Bei der Schöpfung des Menschen schafft sich Gott ein Gegenüber (Bild Gottes), mit dem er Gemeinschaft sucht. Der Sündenfall beendet diese Phase.
2. Jesus Christus ist in seinem geschichtlichen Auftreten, seinem Sterben am Kreuz und seiner Auferstehung die Verkörperung und Vollendung der Retterleidenschaft Gottes.
3. En Christo (in Christus)
Durch das Geschehen von Kreuz und Auferstehung wird ein Raum “en Christo” bereitgestellt, in den hinein die ekklesia (Kirche) gesammelt wird. Dies bedeutet – soma Christou /ekklesia (Leib Christi/Kirche) ist vor jeder Sichtbarwerdung von Kirche, ist vorgegeben vor jeder menschlichen Antwort oder Aktivität.
4. Die Gnade kommt jeder menschlichen Antwort zuvor – aber dennoch praktizieren wir keine Säuglingstaufe. Die vorauseilende Gnade Gottes wird nach unserer Sicht nicht mit der Handlung der Säuglingstaufe bezeichnet, sondern durch Kindersegnung, durch evangelisieren, verkündigen, bezeugen und dienen – d.h. sobald die ekklesia leibhaftig wird, ist sie in ihrem Leben, sowohl korporativ als auch in ihren einzelnen Gliedern, Hauptagens des Heilswerbens Gottes.
5. Die Gemeinde ist Schöpfung des Wortes unter der Herrschaft Christi. Wir Baptisten teilen ganz klar die reformatorische Grundsicht, dass die sichtbare Gemeinde eine Schöpfung des Wortes ist, die der auferstandene Herr erschafft, beruft, bereitstellt, die er aber auch zu einem Prozess ständiger Reformation ruft. Damit ist auch die Vorordnung des Wortes vor der Kirche gegeben. Die Gemeinde steht in ihrer lokalen und überregionalen und universalen Gestalt unter der Herrschaft des Auferstandenen. Kyrios Iesous Christos!
6. Die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden sind eine sichtbare Gestaltwerdung der weltweiten Kirche in allen Konfessionen.
7. Unsere Gemeindetheologie und –praxis ergeben ein sinnvolles Ganzes. Das mit “Gemeinde” oder “Kirche” übersetzte Wort ekklesia heißt wörtlich die “Zusammengerufenen” und “Herausgerufenen” und meinte ursprünglich die Versammlung der freien Bürger, z.B. in einer griechischen Stadt. Die Apostel benutzten dieses Wort und machen damit deutlich: Wer Gottes Ruf vernommen hat, darauf reagiert – sprich glaubt, der gehört zur Gemeinde. Folge: Glaube, Taufe, Gliedschaft im universellen Leib Christi und Mitgliedschaft einer sichtbaren Gestaltwerdung des Christusleibes – sprich einer Ortsgemeinde.
8. Wir sprechen gerne von “Gemeinde nach dem Neuen Testament”. Als Grundlage dient das paulinische Modell, vor allem im Bild des Leibes im Verständnis von 1. Kor. 12. “Gemeinde nach dem NT” meint nicht eine Rekonstruktion, sondern ist gemeint im Sinn, dass eine Gestalt von Gemeinde gewonnen, erhalten und laufend nachjustiert wird, die den organischen Lebensabläufen und den Wachstumskräften des Hl. Geistes damals wie heute die besten Entfaltungsmöglichkeiten bietet (vgl. Eph. 4, 11-16).
9. Stichworte: Leibstruktur, Charismen, allgemeines Priestertum, Pastoren und Leitungsstrukturen. Unser Gemeindeverständnis geht grundsätzlich von der geistlichen Gleichwertigkeit aller Gemeindeglieder aus. Durch Gaben und Befähigungen (Charismen) kommt jedem Glied seine Funktion zu. Dieses Miteinander wird im Begriff des “allgemeinen Priestertums” (1. Petrus 2,5) bezeichnet. Als Baptist erhalte ich vom katholischen Neutestamentler Gerhard Lohfink unerwartet Schützenhilfe. In seinem Buch: Wie hat Jesus Gemeinde gewollt? sagt er, dass das Wort “einander” (allelous) als vorrangiges Strukturmerkmal der neutestamentlichen Gemeinde anzusehen ist, an Hand dessen man eine ganze Ekklesiologie konzipieren könnte.
Ferner der “normale” Weg zum geistlichen Dienst des Pastors verläuft so: Die Heimatkirchengemeinde erkennt und bestätigt die Begabung und persönliche Eignung eines Menschen, der von seiner Berufung weiß. Danach erfolgt ein mehrjähriges Theologiestudium an einer Evangelischen Theologischen Fakultät oder der kircheneigenen theologischen Fachhochschule. Nach einem dreijährigen Vikariat erfolgt die Ordination.
10. Die Ortsgemeinde ist befähigt, gültige Entscheidungen für ihren Glauben und ihr Gemeindeleben zu treffen. Geleitet wird die Ortsgemeinde vom gewählten Kirchenvorstand. Die Gemeindeversammlung ist aber letztes Beschlussgremium. Übergeordnete Zusammenschlüsse wie der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. oder die Europäische Baptistische Föderation oder der baptistische Weltbund haben primär helfende, beratende koordinierende Funktion.
Konkretes Beispiel aus der EFG Bonn: Wir haben nach längerer theologischer Arbeit im Kirchenvorstand und in der Gesamtgemeinde nach Abschluss in der Gemeindeversammlung mit großer Mehrheit beschlossen, dass Christen mit anderer religiöser Vita – sprich Kindertaufe – bei uns Gemeindemitglied werden können.
11. Stichwort: Sakramente. Wir verstehen die sogenannten Sakramente als Wort Gottes in spezieller Gestalt. Sie sind Vergewisserungen des Gnadenwortes. Von den herkömmlichen Sakramenten kennen wir Taufe und Abendmahl.
12. Stichwort: Ungetaufte Kinder. Neugeborene Kinder werden auf Wunsch in Anlehnung an Markus 10, 13-16 gesegnet. Als Evangelisch- Freikirchliche Gemeinden sind wir sehr familien- und kinderfreundlich und bieten Kreise in allen Altersgruppen an.
Herwig Mauschitz